Arbeitslos kurz vor der Pensionierung: Und jetzt?

Jobverlust kurz vor dem Ruhestand - das will niemand erleben. Denn wer mit über 50 Jahren plötzlich arbeitslos wird, verliert damit womöglich auch seine Pensionskassenrente. Was tun, wenn es einen doch trifft? Daniel Schädler, Finanzplaner der Basler Kantonalbank, fasst das Wichtigste zusammen.
Am 19.12.2019 in Rund ums Geld von Daniel Schädler

Arbeitslos nach 50 – und jetzt?

In der Schweiz gelten über 12 Prozent der Erwerbslosen als Langzeitarbeitslose, suchen also bereits seit über einem Jahr nach einer neuen Stelle. Knapp über die Hälfte davon ist über 50 Jahre alt (51.3%, Stand November 2019, Quelle: SECO). Wen Arbeitslosigkeit also mit über 50 Jahren trifft, hat es schwer, neue Arbeit zu finden. Einige schaffen den Wiedereinstieg gar nicht mehr und bleiben arbeitslos.

Erwerbslosigkeit kurz vor dem Ruhestand kann sich jedoch leider ausgesprochen ungünstig auf die eigene Rente auswirken. Wer in die Situation kommt, muss entscheiden: Stellensuche oder vorzeitiger Bezug der Pensionskassenrente (in den meisten Reglementen der Pensionskassen ab 58 Jahren möglich). Achtung: Diese fällt dann allerdings deutlich geringer aus, als im Normalfall. 

Lösung 1: Stellensuche

Entscheidet man sich für die Stellensuche, muss sein bis dahin angespartes Guthaben aus der Pensionskasse auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überweisen lassen. Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit kann dieses Guthaben später allerdings nicht mehr als Pensionskassenrente bezogen werden. Auch ist dann nur noch ein einmaliger Kapitalbezug möglich. Diesen Bezug können Männer dabei bis zu ihrem 70., Frauen bis zu ihrem 69. Lebensjahr aufschieben.
Tipp:
Teilen Sie der Pensionskasse Ihres ehemaligen Arbeitgebers mit, dass sie eine Überweisung Ihres Kapitals auf zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen wünschen. So können Sie Ihr Geld später gestaffelt beziehen und profitieren von einer Steuerersparnis.

Lösung 2: Vorzeitige Pensionierung

In den meisten Reglementen der Pensionskassen ist eine  vorzeitige Pensionierung ab 58 Jahren möglich. Entscheidet, man sich für eine solche, dann fällt die Altersrente deutlich tiefer aus, als bei einer "normalen" Pensionierung. Die fehlenden Beitragsjahre aufgrund der Arbeitslosigkeit sowie die fehlenden Zinsen reduzieren das Altersguthaben deutlich. Der Umwandlungssatz, mit welchem das Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt wird, fällt in diesem Fall ebenfalls tiefer aus, da die Rente der jeweiligen Person von der Pensionskasse länger bezogen wird.


Politische Stossrichtungen

Neuerungen mit der Reform der Ergänzungsleistungen (ab 2021):

Personen, die nach Vollendung des 58. Altersjahres ihre Stelle verlieren, können  der bisherigen Pensionskasse unterstellt bleiben und eine Rente beziehen.

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Der Bundesrat will die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen gezielt verbessern. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten, wenn sie vorher lang und in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen.

Dazu hat der Bundesrat am 26. Juni 2019 den Vorentwurf für ein neues Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben. Nun ist das Parlament am Zug.

Aktuelle Entschädigungen und AHV-Überbrückungsrente

Einige Arbeitgeber bieten Ihren Angestellten in dieser Situation eine Abfindung an. 

Entschädigung mit Vorsorgecharakter:  Eine Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter kann erfolgen, wenn der oder die Betroffene über 55 Jahre alt ist, seine Haupttätigkeit endgültig aufgibt und durch die entstandene Situation entsprechend eine Vorsorgelücke entsteht. Abgangsentschädigungen mit Vorsorgecharakter werden zudem reduziert besteuert.  
Entschädigung ohne Vorsorgecharakter: Abfindungen ohne Vorsorgecharakter werden hingegen wie normales Einkommen besteuert. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, diesen Betrag in die Pensionskasse einzubezahlen um die Besteuerung aufzuheben. 
AHV-Überbrückungsrente: Einige Pensionskassen bieten ihren Versicherten den Bezug einer AHV-Überbrückungsrente an. Sie soll für die betroffenen Person bis zum ordentlichen Rentenbeginn die fehlende AHV-Rente ersetzen. Die Überbrückungsrente wird dabei vielfach über eine lebenslange Kürzung der Altersrente finanziert. Wir empfehlen Ihnen einen Vergleich mit und ohne Bezug der Überbrückungsrente und deren Auswirkungen berechnen zu lassen, sodass Sie Ihre Entscheidung in Ruhe abwägen können. 

Arbeitslosigkeit im Alter: Wer richtig vorsorgt, ist abgesichert

Natürlich hoffen wir, dass Sie nie in die unangenehme Situation von Arbeitslosigkeit im Alter kommen. Damit Sie jedoch im Falle des Falles rundum gut abgesichert sind, empfehlen wir, sich so früh wie möglich um die eigene Vorsorge zu kümmern. Hierzu gibt es verschieden Möglichkeiten – vom klassischen Sparen-3-Konto bis zum 3a-Wertschriftensparen.

Sorgen Sie sich nicht um Ihre finanzielle Situation im Alter und nehmen Sie Kontakt mit unseren Vorsorge-Expertinnen und Experten auf. Diese zeigen Ihnen, wie Sie sich einfach und effizient für den Fall eines Stellenverlustes absichern können.

Daniel Schädler

Daniel Schädler

Fachspezialist Finanzplanung

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