FAQ zu Securities Lending

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Wertpapierleihe

Beim Securities Lending leihen wir Ihre Aktien, ETF oder Anleihen am Markt aus. Sie erhalten zusätzliche Erträge und bleiben beim Handeln völlig frei.

Was ist Securities Lending?

Was ist Securities Lending?

Über Securities Lending (Wertpapierleihe) generieren Sie mit einem Wertschriften-Portfolio zusätzliche Erträge. Sie müssen dazu eine entsprechende Vereinbarung treffen. Mit der Vertragsunterzeichnung erlauben Sie der Basler Kantonalbank, alle Wertpapiere (Aktien, ETFs und Anleihen) in Ihrem Depot auszuleihen. Wenn die BKB ein Wertpapier aus Ihrem Depot ausleiht, erhalten Sie für die Dauer der Leihe eine Kommission.

Für wen eignet sich Securities Lending?

Für wen eignet sich Securities Lending?

Am Securities-Lending-Programm können alle Privat- und Geschäftskunden teilnehmen. Es ist ideal für Kundinnen und Kunden mit einer Buy-and-Hold-Strategie (langfristiges Investieren).

Was kostet die Wertpapierleihe?

Was kostet die Wertpapierleihe?

Die Teilnahme am Securities-Lending-Programm der BKB ist gebührenfrei.

Was sind die Vorteile einer Wertpapierleihe?

Was sind die Vorteile einer Wertpapierleihe?

Indem Sie Ihre Wertpapiere verleihen, erzielen Sie zusätzliche Erträge. Zugleich bleiben Sie beim Investieren absolut flexibel. Diese Geschäftsart hat insgesamt einen positiven Einfluss auf die Märkte. Es sind mehr Wertpapiere verfügbar. Dadurch verbessert sich die Effizienz und Liquidität der Märkte. Ausserdem verringert sich insgesamt die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis (Spread) der ausleihbaren Wertschriften.

Bin ich mit meinem Portfolio noch immer flexibel?

Bin ich mit meinem Portfolio noch immer flexibel?

Die Securities-Lending-Vereinbarung schränkt Sie beim Investieren nicht ein: Sie partizipieren an der Preisentwicklung Ihrer Wertpapiere und können diese jederzeit verkaufen oder neue hinzukaufen. Sämtliche Papiere sind stets in Ihrem Depot ersichtlich. Eine Ausleihe wird entsprechend markiert.

Wie oft erhalte ich eine Kommission?

Wie oft erhalte ich eine Kommission?

Ihr Ertrag wird grundsätzlich monatlich ausgezahlt. Kleinere Beträge rechnet die BKB jeweils in der Folgeperiode auf und bezahlt sie spätestens im Dezember. Der Mindestbetrag für die Abrechnung bzw. Verbuchung der Lending-Kommission beträgt 15 CHF pro Jahr. Die von Ihnen erwirtschafteten Kommissionen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig.

Werde ich über die Ausleihe einer Position informiert?

Werde ich über die Ausleihe einer Position informiert?

Sie werden nicht aktiv über ausgeliehene Positionen informiert. In Ihrem Vermögensauszug ist jedoch stets erkennbar, ob eine Position gerade ausgeliehen ist.

Kann ich die Securities-Lending-Vereinbarung jederzeit kündigen?

Kann ich die Securities-Lending-Vereinbarung jederzeit kündigen?

Sowohl Sie als auch die BKB können die Securities-Lending-Vereinbarung schriftlich und ohne Frist kündigen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Ist die Wertpapierleihe sicher?

Ist die Wertpapierleihe sicher?

Für Sie als Kundin oder Kunde ist immer die BKB Ihre Gegenpartei. Sie gehen somit keine Risiken durch Dritte ein. Die BKB nimmt geeignete Absicherungsmassnahmen vor, sowohl für Sie als Privatkunde wie auch ihrerseits gegenüber dem Markt.

Wenn Sie eine Securities-Lending-Vereinbarung unterzeichnen, geht das Recht an und aus den Wertpapieren vollumfänglich an die BKB über. Im Gegenzug erhalten Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Rückerstattung von Wertschriften derselben Art, Güte und Menge. Die wirtschaftliche Berechtigung bleibt bei Ihnen. Die BKB entschädigt Sie als Kunde oder Kundin dafür mit der Lending-Kommission.

Welche Besonderheiten muss ich beachten?

Welche Besonderheiten muss ich beachten?

Möchten Sie an einer Generalversammlung teilnehmen? Informieren Sie uns bitte spätestens 20 Bankwerktage, bevor die Bestellfrist für Zutrittskarten abläuft.

Sollte eine Aktie oder Anleihe am Coupon- bzw. Dividendenzeitpunkt verliehen sein, bezahlt Ihnen die BKB unverzüglich eine Ausgleichszahlung in der Höhe des Coupons bzw. der Dividende. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Rechtliches

Diese Angaben dienen ausschliesslich Werbezwecken. Die vorliegende Information dient nicht der Anlageberatung und stellt in keiner Weise ein Kaufangebot, eine Anlageempfehlung oder eine Entscheidungshilfe in rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen oder anderen Belangen dar. Die in dieser Information verarbeiteten Aussagen, Stammdaten und Kennzahlen bezieht die Basler Kantonalbank aus öffentlich zugänglichen Quellen, die sie für zuverlässig hält. Eine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, deren Auswertung oder deren Wiedergabe kann die Basler Kantonalbank nicht übernehmen und keine Aussage ist als Garantie zu verstehen. Es wird keine Haftung für Verluste oder entgangene Gewinne übernommen, die aus der Nutzung obenstehender Information entstehen könnten. Zum Ausdruck gebrachte Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Die in dieser Information enthaltenen Anlageinformationen könnten – je nach speziellen Anlagezielen, Zeithorizont oder bezüglich des Gesamtkontextes der Finanzposition – für bestimmte Investoren ungeeignet sein. Wir empfehlen Investoren, bevor sie Anlageentscheidungen treffen, sich den Rat des Anlageberaters ihrer Bank einzuholen