Vorsorgen mit Frauenpower: 11 Tipps für Teilzeit, Babypause, Konkubinat & Co.

Als Powerfrau sind Sie sich den Balance-Akt zwischen Kind, Familie und Beruf gewohnt. Doch wie gut steht es dabei eigentlich um Ihre Vorsorge? Teilzeitarbeit, Babypause, unbezahlte Care-Arbeit & Co. sorgen meistens für weniger rosige Aussichten in Bezug auf den Lebensstandard von Frauen im Alter. Mit unseren 11 Tipps rund um die Vorsorge kann aber fast nichts mehr schiefgehen.
Am 02.05.2023 in Rund ums Geld von Alexandra Müller

Auf einen Blick

  • Die Renten aus der AHV und Pensionskasse zusammen sollen Frauen nach ihrer Pensionierung rund 60 Prozent ihres letzten Lohns sichern. Das gilt allerdings nur für Vollzeitangestellte.
  • Frauen in der Schweiz leben im Schnitt rund 4.1 Jahre länger als Männer, erhalten aber u.a. aufgrund von Teilzeitarbeit und Babypause oft tiefere Renten aus AHV und Pensionskasse.
  • Vor allem Frauen sollten ihre drei Säulen im Auge behalten und allfällige Lücken rechtzeitig schliessen.

In der Schweiz herrscht grundsätzlich die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Doch ganz gleich sind die Voraussetzungen für die Altersrenten der unterschiedlichen Geschlechter trotzdem nicht. Teilzeitarbeit, das Leben im Konkubinat, unbezahlte Haus- und Pflegearbeit (Care-Arbeit) oder eine Scheidung reissen oft ein grosses Defizit in die Vorsorge von Frauen. Die BVG-Revision soll Teilzeitarbeitende künftig zwar besser stellen. Doch ist und bleibt die freiwillige Vorsorge innerhalb der dritten Säule für Frauen essentiell. Und auch bei den ersten beiden Säulen gibt es Einiges zu beachten und zu optimieren. Mehrere Vorsorge-Fallen führen nämlich gerade bei Frauen zu klaffenden Vorsorgelücken. Und diese lassen sich nur mit entsprechendem Effort wieder auffüllen.

Frauen aufgepasst: Das sind die Vorsorge-Fallen

Vorsorge-Falle 1: Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche

Vorsorge-Falle 1: Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche

Bei Erwerbsunterbruch im Konkubinat kann es im schlimmsten Fall zu AHV-Lücken kommen und durch Teilzeitarbeit können Frauen weniger innerhalb der 2. Säule sparen. Wer nicht Vollzeit arbeitet, hat entsprechend weniger Guthaben in den ersten beiden Säulen. Die Situation in der Schweiz ist nach wie vor so, dass viel mehr Frauen Teilzeit arbeiten als Männer. Im Jahr 2022 machten sie laut Bundesamt für Statistik 57.9 % der Teilzeiterwerbstätigen aus. Zu den Gründen zählen vor allem Kinderbetreuung und andere familiäre Verpflichtungen.

Vorsorge-Falle 2: Konkubinat & Scheidung

Vorsorge-Falle 2: Konkubinat & Scheidung

Das Schweizerische Vorsorgesystem ist auf das klassische Familienmodell ausgerichtet. Unverheiratete Paare mit Kindern, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Patchwork-Familien sollten ihre Vorsorgesituation besonders im Auge behalten. Verheiratete Frauen sind zwar im Hinblick auf die Vorsorge besser abgesichert als unverheiratete, dennoch kann es zu Lücken in der Altersvorsorge kommen - beispielsweise bei einer Scheidung. Zwar erhielten Frauen nach der Scheidung in der Regel bisher Unterhaltszahlungen (auf diese haben sie nach dem Liberalisierungsschritt der Scheidungspraxis durch das Bundesgericht jedoch neu keinen automatischen Anspruch mehr) – dabei wird aber gerne vergessen, dass auf diese Unterhaltszahlungen keine Vorsorgebeiträge geleistet werden. Das wirkt sich negativ auf die Altersvorsorge aus. Besonders mit dem Urteil zur neuen Scheidungspraxis müssen Frauen also darauf achten, dass sie sich auch nach einer allfälligen Scheidung alleine versorgen können und sich rechtzeitig um ihre Vorsorge kümmern und z.B. in die dritte Säule einzahlen.

Vorsorge-Falle 3: Unbezahlte Care-Arbeit

Vorsorge-Falle 3: Unbezahlte Care-Arbeit

Care-Arbeit ist Arbeit, die für die Pflege und Unterstützung von Menschen erforderlich ist, die aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen auf Hilfe angewiesen sind. Sie umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten wie die Babypause, die Betreuung von Kindern, die Pflege von älteren Menschen, die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, die Hausarbeit und die emotionale Unterstützung von Familienmitgliedern und Freunden. Care-Arbeit wird besonders häufig von Frauen geleistet und ist oft unbezahlt oder unterbezahlt. Es ist eine wichtige Arbeit, die nicht selten unsichtbar bleibt und nicht ausreichend geschätzt wird. Unbezahlte Care-Arbeit vergrössert ohne eine freiwillige private Vorsorge die Vorsorgelücke massgeblich.

1. Säule: Die wichtigsten Tipps für Frauen

  • Tipp 1: Berücksichtigen Sie die AHV: Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Informieren Sie sich über die Höhe Ihrer AHV-Rente und klären Sie, ob für Sie ggfs. freiwillige Einzahlungen in die AHV sinnvoll sind. 
  • Tipp 2: Job-Pausen der AHV melden: Wenn Sie als Frau nicht verheiratet sind und keiner AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, droht Ihnen eine AHV-Rentenkürzung. Diese lässt sich umgehen, indem man sich bei der AHV als Nichterwerbstätige anmeldet, und den Beitrag der Nichterwerbstätigen einzahlt. Wer hingegen verheiratet ist und bei wem Partner oder Partnerin mindestens im 50%-Pensum arbeiten, ist durch die von diesem bzw. von dieser entrichteten AHV-Beiträge automatisch in der AHV abgesichert.
  • Tipp 3: IK-Auszug bestellen: Bestellen Sie in regelmässigen Abständen einen individuellen Kontoauszug (='IK-Auszug') bei Ihrer Ausgleichskasse. So haben Sie immer den Überblick über Ihre Leistungen.
  • Tipp 4: Achtung, Konkubinat: Beachten Sie, dass für Konkubinatspartnerinnen und -Partner keine gegenseitige Abdeckung der AHV besteht - es sei denn, Sie begünstigen Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin aktiv darin. Falls Sie es noch nicht gemacht haben: tun Sie es!

Abb. 1: Vorsicht bei Teilzeitjobs: Pensionskassen-Guthaben fällt erheblich geringer aus

Nach AHV 21: BVG-Revision auf dem Vormarsch

Nach AHV 21: BVG-Revision auf dem Vormarsch

 

Die Revision der 1. und 2. Säule geht gestaffelt voran: Nach der Reform AHV 21 befindet sich nun die BVG-Reform auf der Zielgeraden. Der Reformvorschlag für die zweite Säule wurde am 17. März 2023 vom Schweizerischen Parlament angenommen. Wie die Revision konkret aussehen wird, muss sich noch zeigen. Ein Referendum (Abstimmung: 3. März 2024) ist angekündigt.

Was würde die BVG 21 für Frauen bewirken?

  • Tieferer Umwandlungssatz: Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Zinssätzen sind die Renten aus der 2. Säule unter Druck. Zur langfristigen Finanzierung ist daher die Reform der beruflichen Vorsorge vonnöten: Konkret soll - nicht nur für Frauen - mit der BVG-Revision z.B. der sog. Umwandlungssatz für die Renten von 6.8 auf 6 Prozent gesenkt werden, was für manche Alters- und Einkommensgruppen grundsätzlich tiefere Renten zur Folge hätte. Hierfür sollen die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten von BVG 21 pensioniert werden (Übergangsgenerationen), jedoch entschädigt werden. 
  • Starrer Koordinationsabzug verschwindet & tiefere BVG-Eintrittsschwelle: Die Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Teilzeitpensen und Geringverdienende soll innerhalb der BVG-Reform optimiert werden. Dies ist nicht nur für Frauen interessant. Doch vor allem sie würden profitieren, da sie am häufigsten Teilzeit arbeiten oder zeitweise (z.B. aufgrund der Babypause) weniger verdienen. Neu soll es z.B. keinen fixen Koordinationsabzug mehr für alle geben, sondern zu 80 Prozent BVG-versicherten Lohn. Zudem geht es bei der Reform auch um die Senkung der BVG-Eintrittsschwelle von 22 050 CHF auf neu 19 845 CHF, was für alle mit geringem Lohn attraktiv ist. Gleichzeitig stünden diesen BVG-Neuerungen zwar höhere Lohnbeiträge an die Pensionskassen entgegen. Doch der Arbeitgeber übernimmt hiervon die Hälfte. 

2. Säule: Die wichtigsten Tipps für Frauen

  • Tipp 5: Freiwillige Einzahlungen & Konkubinat: Informieren Sie sich über die Leistungen und Möglichkeiten Ihrer Pensionskasse und klären Sie, ob freiwillige Einzahlungen oder z.B. die Erhöhung der Sparbeiträge sinnvoll sind, um Ihre Altersvorsorge zu stärken. Zudem sollten sich auch bei der 2. Säule im Konkubinat lebende Frauen mit Ihrem Partner bzw. Partnerin gegenseitig aktiv bei der eigenen Pensionskasse begünstigen.
  • Tipp 6: Vorsicht bei Teilzeitarbeit: Teilzeitarbeit, welcher aktuell vor allem Frauen am häufigsten nachgehen, wirkt sich äusserst negativ auf deren Vorsorgesituation aus. Wenn Sie als Frau z.B. im 60%-Pensum arbeiten (siehe Abb. 1), müssen Sie im Durchschnitt mit ganzen 53% (!) weniger Guthaben in Ihrer Pensionskasse rechnen.
  • Tipp 7: Koordinationsabzug sorgt für tiefe PK-Rente: Auch der Koordinationsabzug bei der Berechnung der Pensionskassenrente tut Frauen keinen Gefallen. Denn wer als Frau z.B. in einem 60%-Pensum angestellt ist, muss genauso mit einem Abzug von 25 095 CHF bei der Berechnung des versicherten Lohnes rechnen, wie eine vollzeitbeschäftigte Frau. Der Abzug variiert nicht je nach Pensum und Einkommen, sondern ist für alle derselbe - egal ob bei einem 20%-, 40%- oder 60%-Arbeitspensum. Doch es gibt positive Aussichten: Die BVG-Revision soll  zur Entlastung von Teilzeitarbeitnehmerinnen -und Arbeitnehmern angepasst werden.
  • Tipp 8: BVG-Eintrittsschwelle berücksichtigen: Besonders problematisch für die Vorsorge wird es für Frauen, wenn sie über längere Zeit weniger als 21 510 CHF jährlich verdienen. Das ist die sogenannte 'BVG-Eintrittsschwelle'. Liegt das jährliche Einkommen der Frau darunter, ist sie nicht in der 2. Säule versichert und es fehlen für diese Jahre sämtliche Pensionskassenbeiträge. Sofern möglich, sollten Frauen also einen Lohn über dieser wichtigen Schwelle anstreben.

Gender Pension Gap in der Schweiz: Zahlen & Fakten

  • In der Schweiz verdienen Frauen für die gleiche Arbeit im Schnitt 13.8% weniger als Männer.
  • 57.9% der Frauen (und nur 18.7% der Männer) in der Schweiz arbeiteten 2022 Teilzeit (Arbeitspensum von weniger als 50% bis 89%).
  • Frauen mit Familie leisten im Schnitt 53.6 Stunden pro Woche unbezahlte Kinderbetreuung und Hausarbeit.
  • (Daten: BFS 2023/ admin.ch)

 3. Säule: Die wichtigsten Tipps für Frauen

  • Tipp 9: Nutzen Sie die 3. Säule: Die Säule 3a ist eine wichtige Möglichkeit für Frauen, ihre Altersvorsorge zu planen. Hier lässt sich jährlich bis zu einem bestimmten Betrag (2023 für Angestellte mit Pensionskasse: 7056 CHF) Geld einzahlen und von Steuervorteilen profitieren. Mit Wertschriften bestehen zudem Chancen auf eine höhere Rendite im Vergleich zum klassischen Vorsorgekonto (siehe Abb. 2) Mehrere 3a-Konten (ca. in 30 000 - 40 000 CHF-Schritten) bringen Ihnen beim späteren Bezug eine zusätzliche Steuerersparnis.
  • Tipp 10: Planen Sie frühzeitig: Je früher Sie mit der Planung Ihrer Altersvorsorge beginnen (am besten nicht später als mit 30 Jahren), desto besser. Lassen Sie sich rund um Ihre dritte Säule zusätzlich von Ihrem Kundenberater bzw. Ihre Kundenberaterin bei Ihrer Bank beraten und überprüfen Sie regelmäßig Ihre Altersvorsorge, um eventuelle Lücken frühzeitig zu schliessen.

  • Tipp 11: Konkubinatspartner begünstigen: Ihren Konkubinatspartner bzw. -Partnerin sollten Sie bei Ihrer Säule-3a-Stiftung begünstigen, da ansonsten keine automatische Absicherung gewährleistet ist.

Abb. 2: Das Wertschriftensparen für die dritte Säule ermöglicht Frauen eine deutlich höhere Rendite als ein klassisches 3a-Konto.

Das Beispiel (Abb.2) zeigt: Frauen könnten mit dem Wertschriftensparen in ihrer Säule 3a über 137 000 CHF für Ihre Altersvorsorge beiseite legen. Auf dem klassischen Sparen-3a-Konto hätten sich währenddessen bei gleichen Bedingungen in der gleichen Zeit nur 97 673 CHF angesammelt.

*Wertschriftensparen: Mit einer Einkommensstrategie (Aktienanteil unter 50%) – Annahme: Erwartete Rendite von 2.25%.; Sparen-3a-Konto: Basierend auf einem Zinssatz von 0,1%.

Sich schon früh mit dem Thema Vorsorge auseinanderzusetzen lohnt sich - egal ob Sie Mutter, kinderlos, verheiratet, geschieden, erwerbstätig sind oder keiner Beschäftigung nachgehen. Gerne analysieren wir in einem Gespräch Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen Lösungen auf, damit Sie Ihre Altersvorsorge optimieren können.

Alexandra Müller

Leiterin Finanzplanung

«Selbst ist die Frau - jetzt Weichen stellen für mehr Rente»

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Rechtliche Informationen

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