Frühpensionierung: Kann ich mir das leisten?

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in der Schweiz träumt von einer vorzeitigen Pensionierung. Doch ganz so einfach es nicht, diesen Traum zu realisieren. Damit ein früher Berufsausstieg nicht am fehlenden Geld scheitert, ist eine gute Planung wichtig – vor allem auch angesichts der Revisionen der 1. und 2. Säule. 
Am 02.05.2023 in Rund ums Geld von Melanie Bissig

Auf einen Blick

  • Eine gute Planung und Beratung sind unerlässlich, um bei einer Frühpensionierung finanzielle Engpässe zu vermeiden und eine sorgenfreie Zukunft zu gewährleisten.
  • Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Revisionen der 1. und 2. Säule das Rentenalter von Frauen und die Höhe der künftigen Rente beeinflussen und dass eine frühzeitige Pensionierung Rentenkürzungen mit sich bringen kann.
  • Eine Teilpensionierung kann eine sinnvolle Alternative sein, um das Beste aus Pensionierung und Arbeit zu kombinieren und finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Viele Baslerinnen und Basler freuen sich auf den dritten Lebensabschnitt und würden sich gern lieber heute als morgen pensionieren lassen. Doch bevor man den Schritt in eine allfällige Frühpensionierung wagt, sollte man sich dies gut überlegen. Denn ein vorzeitiger Schritt in die Pension ist zwar verlockend, bringt jedoch auch Rentenkürzungen mit sich. Zudem kann die anstehende BVG-Revision dazu führen, dass sich die PK-Leistungen (insbesondere im BVG-Obligatorium) in Zukunft reduzieren werden.

Was kostet mich eigentlich eine Frühpensionierung?

Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abstriche machen. Wer beispielsweise seine AHV-Rente ein Jahr früher bezieht, muss eine lebenslange Rentenkürzung von 6,8 Prozent in Kauf nehmen. Bei der Pensionskasse wirken sich die Frühpensionierung gleich doppelt negativ aus: Einerseits wird nämlich weniger Alterskapital angespart, andererseits muss das angesparte Kapital für eine voraussichtlich längere Bezugsdauer ausreichen. Die Folge davon ist ein tieferes monatliches Renteneinkommen. Bei der Planung der Altersvorsorge genügt es also nicht, die Rentenhöhe allein zu betrachten. Viele unterschätzen den Einkommensverlust, der mit dem Beenden der beruflichen Laufbahn verknüpft ist. Wenn Sie sich frühzeitig pensionieren lassen, müssen Sie beispielsweise bis zum ordentlichen Pensionsalter (Männer: Alter 65 / Frauen: bis zum Inkrafttreten der AHV 21-Reform noch Alter 64) AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige zahlen. Diese lassen sich zwar von den Steuern abziehen, belasten aber das Portemonnaie je nach Vermögens- und Rentenhöhe trotzdem. 

Frühpensionierung: Ist das realistisch?

Ob eine Frühpensionierung realistisch ist, lässt sich nur individuell beantworten. Eine ganzheitliche Analyse und Beratung sind deshalb unabdingbar. Klar ist: Die Rente für den Rest des Lebens fällt bei einer Frühpensionierung tiefer aus. Angesichts der steigenden Lebenserwartung sollte dieser Umstand nicht unterschätzt werden. Frauen der Übergangsgeneration, das heisst Jahrgänge zwischen 1961 bis 1969, können aufgrund der AHV-Reform 21 mit tieferen Rentenkürzungen beim Vorbezug rechnen.

Was in jedem Fall gilt: Für eine erfolgreiche vorzeitige Pensionierung sollten Sie sich mindestens einige Jahre im Voraus mit Ihrer finanziellen Situation auseinandersetzen. Je früher Sie sich damit beschäftigen, desto einfacher können Vorsorgelücken rechtzeitig geschlossen und Steueroptimierungen geplant werden.

Frauen aufgepasst: Angenommene Initiative AHV 21 beeinflusst Rentenalter

Frauen aufgepasst: Angenommene Initiative AHV 21 beeinflusst Rentenalter

Besonders die Annahme der Reform AHV 21 durch das Schweizer Stimmvolk beeinflusst ab dem 1.1.2024 den bisherigen Prozess der (Früh-)Pensionierung. Die Reform beinhaltet viele Neuerungen. Beispielsweise spricht man neu anstatt vom Rentenalter künftig vom Referenzalter. Dieses wird für Frauen ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform vierteljährlich um jeweils drei Monate pro Jahr neu auf 65 erhöht. Tritt die Reform also 2024 in Kraft, gehen folglich Männer und Frauen ab 2028 einheitlich mit 65 Jahren in den Ruhestand.

Übergangsrentenalter
Zu den Übergangsgenerationen gehören bei Inkrafttreten der Reform 2024 die Jahrgänge 1961 bis 1969. Frauen aus den Übergangsgenerationen, die ihre Rente nicht vorbeziehen, profitieren als Abfederung von lebenslangen Rentenzuschlägen.  Frauen, die zu den Übergangsgenerationen gehören und einen Vorbezug wünschen, müssen hingegen mit tieferen Kürzungssätzen rechnen.

Flexibilisierung Renteneintritt
Zum anderen flexibilisiert die Reform den Renteneintritt zusätzlich: Zwischen dem 63. und dem 70. Lebensjahr kann man sich die AHV-Rente gesamthaft oder teilweise auszahlen lassen. Frauen der Übergangsjahrgänge (1961 bis 1969) können ihre AHV-Rente wie bis anhin ab dem 62. Lebensjahr vorbeziehen. Für spätere Jahrgänge ist ein AHV-Vorbezug – wie auch bei den Männern – erst ab 63 Jahren möglich.


Die richtige Planung der Frühpensionierung

Eine vorzeitige Pensionierung ist nicht günstig und sollte deshalb gut geplant werden. Am besten orientieren Sie sich an den folgenden drei Bereichen, die zentral für eine erfolgreiche Frühpensionierung sind:  

1. Abklärungen bei der eigenen Pensionskasse

1. Abklärungen bei der eigenen Pensionskasse

Verschiedene Pensionskassen gehen unterschiedlich mit der Frühpensionierung um. Auch die steuerlichen Folgen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Klären Sie bei Ihrer Pensionskasse, welche Optionen Sie haben. Interessant können beispielsweise auch Pensumsreduktionen oder Teilpensionierungsschritte sein, um nach und nach und nicht gleich auf einmal Abstand vom Berufsleben zu nehmen.

2. Persönliches Budget erstellen

2. Persönliches Budget erstellen

Erstellen Sie ein Budget und auf dessen Basis einen umfassenden Finanzplan. So wissen Sie, wie viel Sie zusätzlich sparen müssen, um Einkommenslücken nach der Pensionierung zu schliessen.

3. Private Vorsorge mit der 3. Säule

3. Private Vorsorge mit der 3. Säule

Verlassen Sie sich in Bezug auf Ihre Pensionierung nicht auf AHV (die 1. Säule) und Pensionskasse (die 2. Säule) allein. Bauen Sie auch gezielt selbst Vermögen auf beispielsweise mit der Säule 3a. Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Aufbau einer dritten Säule, da klar ist, dass die meisten nach der Pensionierung nur noch mit etwa 60 Prozent ihres letzten Lohnes rechnen können. In Zeiten erhöhter Inflation ist vor allem das Ansparen der 3. Säule mit Wertschriften attraktiv.

Säule 3a und Einkauf in die Pensionskasse: Ihr Schlüssel zur Frühpensionierung

In vielen Fällen reicht die angesetzte AHV- und Pensionskassenrente nicht aus, um die Kosten einer frühzeitigen Pensionierung zu decken. Zu gross ist die Vorsorgelücke, die aus der Frühpensionierung entsteht. Wer sich vor dem regulären Pensionsalter zur Ruhe setzen will, muss auf Erspartes und eine solide Rente zurückgreifen können. Die Rente lässt sich, wie bereits beschrieben, am besten mit privaten Ersparnissen wie der Säule 3a aufbessern. Die Einzahlungen in Ihre Säule 3a können Sie zudem vollumfänglich von den Steuern abziehen. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse sind das für das Jahr 2023 maximal 7056 CHF und für Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 35 280 CHF.

Auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können eine sinnvolle Option für das Schliessen der persönlichen Vorsorgelücke sein. Immer mehr Pensionskassen bieten die Möglichkeit an, eine Leistungskürzung bei einer Frühpensionierung mit freiwilligen Einkäufen auszugleichen. Auch diese Einzahlungen können Sie direkt von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Teilpensionierung als sinnvolle Alternative

Auch mit finanzieller Disziplin ist es jedoch nicht immer möglich, den nötigen Puffer für eine Frühpensionierung anzusparen. In diesem Fall bietet sich die Teilpensionierung an, weil sie das Beste aus Pensionierung und Arbeit kombiniert. Mit einer Teilpensionierung können Sie Ihren Beschäftigungsgrad ab dem vollendeten 58. Lebensjahr schrittweise und dauerhaft reduzieren. Sie können sich beispielsweise mit 61 Jahren entscheiden, Ihr Arbeitspensum auf 60 Prozent zu reduzieren und im reduzierten Pensum bis zur ordentlichen Pensionierung weiterzuarbeiten. Die meisten Pensionskassen unterstützen das und bieten flexible Pensionierungsmodelle an. Durch das reduzierte Pensum werden Sie auch hierbei weniger Einkommen haben. Teilweise lässt sich das jedoch durch den Teilbezug von Altersleistungen der Pensionskasse ausgleichen. Und im Gegensatz zur Frühpensionierung bezahlen Sie bei einer Teilpensionierung keine zusätzlichen AHV-Beiträge, da die Beitragspflicht durch das Teilzeitpensum oft bereits erfüllt ist.

Bevor Sie eine Früh- oder Teilpensionierung in die Wege leiten: Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten. In einer umfassenden Beratung klären wir alle Ihre offenen Fragen rund um Ihre Vorsorge und besprechen Ihre individuellen Möglichkeiten für eine sorgenfreie Zukunft.

Melanie Bissig

Leiterin Finanzplanung

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