Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist von den Personen zu bezahlen, die den Nachlass übernehmen (Erben oder Vermächtnisnehmer). Die Berechnungsgrundlage ist der Wert des übertragenen Vermögens. Die Höhe der Steuer ist meist abhängig von der Höhe des Vermögensanfalles sowie vom Verwandtschaftsgrad des Erben zur verstorbenen Person. Je näher verwandt desto geringer der Steuersatz.In vielen Kantonen sind der überlebende Ehegatte sowie die Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Dasselbe gilt für die überlebende Partnerin oder den Partner aus eingetragenen Partnerschaften. Auch Zuwendungen an Institutionen, welche ausschliesslich öffentlichen, wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken dienen, sind von der Steuer befreit.
Für die Veranlagung der Erbschaftssteuer ist grundsätzlich der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person massgebend. Bei Grundeigentum fällt die Steuer im Kanton an, in dem sich das Grundstück befindet.
Das gilt es bei der Schenkungssteuer zu beachten
Als steuerbare Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, durch welche die beschenkte Person aus dem Vermögen eines anderen ohne Gegenleistung bereichert wird. Im Kanton Basel-Stadt haben die schenkende und die beschenkte Person die Pflicht, alle steuerbaren Zuwendungen innert 30 Tagen, spätestens aber mit der ordentlichen Steuererklärung, der Steuerverwaltung zur Kenntnis zu bringen. Wird die Anmeldepflicht nicht erfüllt, können eine Nachsteuer und eine Busse erhoben werden.Der überlebende Ehegatte ist in allen Kantonen von der Steuer befreit, die Nachkommen in der Mehrheit der Kantone. Weiter entfernte Verwandte und Dritte werden mit einem höheren Steuersatz besteuert.
Wichtig zu wissen: Für die Besteuerung der Schenkung ist der Wohnort der schenkenden Person und nicht der Wohnort der beschenkten Person entscheidend
Grosse kantonale Unterschiede bei der Besteuerung
In der Schweiz wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht vom Bund, sondern von den Kantonen erhoben. Ebenfalls kantonal geregelt ist, ob es für eine gewisse Kategorie von Erben einen fixen Steuersatz gibt, oder ob dieser von der Höhe der Erbschaft abhängt. Je nach Kanton zahlt man also für denselben Betrag unterschiedlich hohe oder tiefe Steuern.
Die fünf wichtigsten Punkte zur Erbschaftssteuer
Die Auswirkungen des Verwandtschaftsgrades
Erbschafts- und Schenkungssteuern treffen nicht alle gleich stark. Bei Erbschaften, die an entfernte Verwandte, Dritte oder juristische Personen gehen, ist es daher unerlässlich, sich rechtzeitig Gedanken über die steuerlichen Aspekte zu machen. Wir zeigen Ihnen an einem Beispiel, wie unterschiedlich Verwandte und Dritte besteuert werden:
Mirjam, mit letztem Wohnsitz in Basel-Stadt, hinterlässt nach ihrem Tod ein Netto-Vermögen von CHF 900'000.-. Als Erben zu je einem Drittel hat Mirjam ihren Ehemann Franco, ihre Schwester Nadja und ihre Kindheitsfreundin Vanessa eingesetzt. Franco hat erbvertraglich auf seinen Pflichtteil verzichtet. Auf den jeweiligen Erbteil fallen folgende Erbschaftssteuern an:
Erbe/ Erbin | Franco | Nadja | Vanessa |
Erbteil* | 298 000 |
298 000 | 298 000 |
Steuersatz (%) |
0 | 10.5 | 31.5 |
Erbschaftssteuern |
- | 31 290 |
93 870 |
Netto-Erbteil |
300 000 | 268 710 |
206 130 |
*abzügl. Freibetrag (CHF 2000)
Optimierungsmöglichkeiten
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Nacherbeneinsetzung
Nacherbeneinsetzung
Die Nacherbeneinsetzung ist besonders für Ehepartner interessant, die nicht gemeinsame Kinder haben. So kann die verfügbare Quote des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten als Vorerben zugeteilt werden, während die nicht gemeinsamen Kinder als Nacherben eingesetzt werden. So wird sichergestellt, dass der Ehegatte finanziell abgesichert ist, der Nachlass aber dennoch in der Familie bleibt.
Nutzniessung
Nutzniessung
Patchwork-Familien
Patchwork-Familien
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