Brexit – politische und wirtschaftliche Auswirkungen auf Europa

Das Vereinigte Königreich vollzog am 31. Januar 2020 den Austritt aus der Europäischen Union. Der Weg aus der EU war lang und schwierig. Die Folgen sind in Europa und Grossbritannien spürbar und können weitreichend sein. Neben wirtschaftlichen Auswirkungen betrifft dies auch politische Entwicklungen in Europa. 

Am 28.08.2021 in N° 2/2021 von Bernd Weeber, Portfoliomanager

Im Januar 2013 kündigte der britische Premierminister David Cameron ein Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union an. Cameron sah sich dazu genötigt, um Gegnern der EU in seiner Konservativen Partei und der EU-skeptischen UKIP entgegenzuwirken. Allerdings erwartete er nicht, dass sichdie Briten am 23. Juni 2016 mit einer Mehrheit von 51,9 % für den Austritt aus der EU entscheiden würden. Bereits am Tag danach erklärte Cameron seinen Rücktritt. Ihm folgte Theresa May als neue britische Premierministerin. Nachdem May im britischen Parlament mit ihrem Brexit-Abkommen mehrmals gescheitert war, trat sie im März 2019 ebenfalls vom Amt zurück. Im Juli 2019 übernahm Boris Johnson, der ehemalige britische Aussenminister, das Amt. Johnson setzte auf einen Austritt Grossbritanniens, notfalls auch ohne ein ustrittsabkommen mit der EU («harter Brexit»).

Als Knackpunkt zwischen der EU und Grossbritannien erwies sich der sogenannte Backstop. Dieser sollte verhindern, dass nach dem Brexit zwischen der Republik Irland (als Teil der EU) und Nordirland (als Teil des Vereinigten Königreichs) wieder Grenzkontrollen eingeführt werden. Nachdem im Januar 2020 sowohl das britische als auch das EU-Parlament dem Brexit-Abkommen endlich zugestimmt hatten, hat das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 die EU verlassen, nach 47-jähriger Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

Die Übergangsphase nach dem Brexit

Ab Februar 2020 begann eine Übergangsphase, in der sich das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin an die Regeln der EU halten musste. Die Gefahr eines harten Brexits war aber noch immer nicht gebannt. Die Verhandlungen über die, trotz des bereits ratifizierten Austrittsabkommens, noch offenen Punkte zwischen Grossbritannien und der EU erwiesen sich als äusserst schwierig und hingen im Dezember 2020 vor allem an den drei Themen fairer Wettbewerb, Strafzölle und Fischerei. An Heiligabend einigten sich die Europäische Union und Grossbritannien doch noch auf ein Freihandels-abkommen, ein ungeordneter harter Brexit war abgewendet. Nach monatelanger Prüfung stimmte das Europaparlament am 27. April 2021 dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu. Zentral ist dabei, den Handel zwischen Grossbritannien und der EU zu gewährleisten und Zölle zu vermeiden.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Brexits

Die Auswirkungen der langwierigen Brexit-Verhandlungen waren bereits Mitte Dezember 2020 erkennbar. Es herrschte Chaos an den Grenzen, mit langen LKW-Staus in Dover. Viele britische Unternehmen waren nicht vorbereitet, um zusätzliche Bürokratien und neue Grenzformalitäten zu bewältigen. Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat verringerten sich im Januar und Februar dieses Jahres die EU-Exporte nach Grossbritannien um 20,2 % auf EUR 39,8 Mia. Die Ausfuhren von Grossbritannien in die EU brachen im gleichen Zeitraum sogar um 47 % auf nur noch EUR 16,6 Mia. ein. Gemäss dem Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) sollten sich die Einbrüche in den darauffolgenden Monaten zwar wieder abschwächen. Ob das Volumen der Handelstätigkeiten das Vor-Brexit-Niveau rasch wieder erreichen wird, darf allerdings bezweifelt werden. Viele britische Unternehmen haben ihre Lieferketten umstrukturiert, zudem haben viele kleinere britische Unternehmen ihr Geschäft mit der Europäischen Union komplett eingestellt. In Nordirland führten die veränderten Rahmenbedingungen zu Jahresbeginn sogar zu gewissen Engpässen bei der Lebensmittelversorgung.

Politische Entwicklungen nach dem Brexit

Nachdem das Karfreitagsabkommen vom 10. April 1998 zwischen der Republik Irland, dem Vereinigten Königreich und den Parteien in Nordirland für eine 23-jährige Friedenszeit in Nordirland gesorgt hat, droht nun die Gefahr neuer Gewalt. Bei tagelangen Krawallen im Frühjahr dieses Jahres wurden mehr als 70 Polizeibeamte verletzt, ein Bus entführt und in Brand gesteckt. Diese Ausschreitungen werden mit dem Nordirland-Protokoll in Verbindung gebracht. Dieser Teil des Brexit-Abkommens soll Grenzkontrollen an der Landgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland als EU-Mitglied verhindern. Nordirland zählt somit faktisch weiterhin zum EU-Binnenmarkt. Im Gegenzug hat das Brexit-Abkommen zu Handelsbarrieren zwischen Nordirland und den übrigen Teilen des Vereinigten Königreichs geführt.

Die unionistischen Parteien in Nordirland fürchten nun, dass Nordirland aufgrund dieser Entwicklung näher an die Republik Irland heranrückt. Ihrer Meinung nach könnte dies langfristig sogar den Weg für ein vereinigtes Irland bereiten. Die Spannungen in Nordirland haben auch dazu geführt, dass die nordirische Regierungschefin Arlene Foster Ende April ihren Rücktritt als Parteichefin der DUP (Democratic Unionist Party) und als Regierungschefin der britischen Provinz Nordirland angekündigt hat.

Brexit: Seit dem 31. Januar 2020 gehen die Europäische Union und Grossbritannien getrennte Wege (im Bild: der britische Premierminister Boris Johnson und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel).

Eine weitere wichtige politische Entwicklung nach dem Brexit betrifft eine mögliche Unabhängigkeit Schottlands. Bereits 2014 fand in Schottland ein Referendum statt, bei dem sich eine Mehrheit der Schotten für den Verbleib im Vereinigten Königreich ausgesprochen hat. Doch die Diskussionen über die Unabhängigkeit gingen weiter. Vor allem der Entscheid Grossbritanniens für den Brexit 2016 entfachte in Schottland die Forderungen nach einer neuen Volksabstimmung. Zumal sich beim EU-Referendum rund 62 % der schottischen Bevölkerung für einen Verbleib in der EU aussprachen. Unterstützt wird das neue Unabhängigkeitsreferendum von der Scottish National Party (SNP) und den schottischen Grünen.

Die schottische Regierungschefin und Parteivorsitzende der SNP, Nicola Sturgeon, will nach dem Wahlsieg ihrer Partei vom Mai dieses Jahres ein neues Unabhängigkeitsreferendum auf den Weg bringen. Allerdings ist dies kompliziert, da es hierfür auch die Zustimmung der britischen Regierung benötigt. Boris Johnson hat bereits angekündigt, dass er einer erneuten Abstimmung nicht zustimmen werde. In diesem Fall könnte möglicherweiseauch der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs eine Entscheidung treffen. Es bleibt abzuwarten, ob es Nicola Sturgeon gelingt, den Willen ihrer Partei durchzusetzen und ein neues Unabhängigkeitsreferendum auf den Weg zu bringen. In den aktuellen Umfragen über die Unabhängigkeit Schottlands vom Vereinigten Königreich liegen Befürworter und Gegner in etwa gleich auf.

Auswirkungen auf die Europäische Union

Mit dem Austritt Grossbritanniens verliert die Europäische Union ein wichtiges Mitgliedsland. Im Jahr 2019 war das Vereinigte Königreich mit rund EUR 6,8 Mia. der zweitgrösste Nettozahler in den EU-Haushalt, hinter Deutschland mit rund EUR 14,3 Mia. In den kommenden Jahren müssen die verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten diese finanzielle Lücke schliessen. Klar ist, dass vor allem der deutsche Nettobeitrag steigen wird. Auch politisch stellt der Brexit die EU vor schwierige Fragen. Die EU ist bspw. gut beraten, politisch vorsichtig mit der Frage der schottischen Unabhängigkeit umzugehen. Es handelt sich um einen innenpolitischen Konflikt, in den sich die EU nicht hineinziehen lassen sollte.

Ob ein zweites Referendum zustande kommt, muss zwischen schottischer und britischer Regierung verhandelt und notfalls vor Gericht entschieden werden. Aus EU-Sicht ist es wichtig, dass ein neues Referendum verfassungsgemäss durchgeführt und die mögliche Unabhängigkeit in Abstimmung mit der britischen Regierung erklärt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten Separationsbewegungen wie in Spanien (Katalonien) Auftrieb erhalten. Eine Entwicklung, die es aus europäischer Sicht zu vermeiden gilt.

Bernd Weeber, Portfoliomanager

Rechtliche Informationen

Rechtliche Informationen

Allgemein
Die BKB hat in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen (bzw. den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse) interne organisatorische und regulative Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte bei der Erstellung und Weitergabe von Finanzanalysen zu vermeiden oder angemessen zu behandeln. In diesem Rahmen trifft die BKB insbesondere die geeigneten Massnahmen, um die Unabhängigkeit und die Objektivität der Mitarbeiter, die an der Erstellung von Finanzanalysen beteiligt sind oder deren bestimmungsgemässe Aufgaben oder wirtschaftliche Interessen mit den Interessen der voraussichtlichen Empfänger der Finanzanalyse in Konflikt treten können, sicherzustellen. 

Verbot bestimmter Mitarbeitergeschäfte
Die BKB stellt sicher, dass ihre Finanzanalysten sowie die an der Erstellung der Finanzanalyse beteiligten Mitarbeiter keine Geschäfte mit Finanzinstrumenten, auf die sich die Finanzanalysen beziehen, oder damit verbundenen Finanzinstrumenten tätigen, bevor die Empfänger der Finanzanalysen oder Anlageempfehlungen ausreichend Gelegenheit zu einer Reaktion hatten. 

Hinweis auf Bewertungsgrundlagen und -methoden –Sensitivität der Bewertungsparameter 
Die Analysen des Investment Research der BKB im sekundären Research beruhen auf allgemein anerkannten qualitativen und quantitativen Bewertungsgrundlagen und Bewertungsmethoden. Zur Unternehmens- und Aktienbewertung werden Methoden wie zum Beispiel Discounted-Cashflow-Analyse, KGV-Analyse sowie Peer-Group-Analyse angewandt. Die jeweiligen Erwartungen über die zukünftige Wertentwicklung eines Finanzinstrumentes sind Ergebnis einer Momentaufnahme und können sich jederzeit ändern. Die Einschätzung der zugrunde liegenden Parameter wird mit grösster Sorgfalt vorgenommen. Dennoch beschreibt das Ergebnis der Analyse immer nur eine aus einer Vielzahl möglicher zukünftiger Entwicklungen. Es ist die Entwicklung, der das Investment Research der BKB zum Zeitpunkt der Analyse die grösste Eintrittswahrscheinlichkeit beimisst.

Hinweis auf Empfehlung
Die in den Empfehlungen des Investment Research der BKB enthaltenen Prognosen, Werturteile oder Kursziele stellen, soweit nicht anders angegeben, die Meinung des Verfassers dar. Die verwendeten Kursdaten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung, soweit nicht anders angegeben. 

Hinweis auf Zuverlässigkeit von Informationen und Veröffentlichung
Diese Veröffentlichung ist lediglich eine unverbindliche Stellungnahme zu den Marktverhältnissen und den angesprochenen Anlageinstrumenten zum Zeitpunkt der Herausgabe. Alle Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, welche die BKB für zuverlässig hält, ohne aber alle diese Informationen selbst verifiziert zu haben. Eine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird insofern seitens der BKB sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen nicht übernommen. Die Veröffentlichung dient lediglich einer allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräusserung von Finanzinstrumenten dar. Sie ersetzt keinesfalls die persönliche Beratung durch unsere Kundenberater vor einem allfälligen Anlage- oder anderen Entscheid. Haftungsansprüche aus der Nutzung der dargebotenen Informationen sind ausgeschlossen, insbesondere für Verluste einschliesslich Folgeschäden, die sich aus der Verwendung dieser Veröffentlichung beziehungsweise ihres Inhalts ergeben. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen Medien ist ohne ausdrückliche Zustimmung der BKB nicht gestattet. Eine inhaltliche Verwertung ist nur mit Quellenangabe zulässig, wobei um vorherige Übersendung eines Belegexemplars gebeten wird. 

MSCI ESG Research – Hinweis und Disclaimer
Zu den Emittenten, die in den Materialien von MSCI ESG Research LLC erwähnt werden oder darin enthalten sind, können MSCI Inc., Kundinnen und Kunden von MSCI oder Lieferantinnen und Lieferanten von MSCI gehören, und sie können auch Research oder andere Produkte oder Dienstleistungen von MSCI ESG Research erwerben. Die Materialien von MSCI ESG Research, einschliesslich der Materialien, die in MSCI-ESG-Indizes oder anderen Produkten verwendet werden, wurden weder bei der United States Securities and Exchange Commission noch bei einer anderen Aufsichtsbehörde eingereicht, noch von dieser genehmigt. MSCI ESG Research LLC, ihre verbundenen Unternehmen und Informationsanbieterinnen und -anbieter geben keine Garantien in Bezug auf solche ESG-Materialien. Die hierin enthaltenen ESG-Materialien werden unter Lizenz verwendet und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MSCI ESG Research LLC nicht weiterverwendet, verteilt oder verbreitet werden.Aufsicht

Die Basler Kantonalbank unterliegt der Aufsicht durch die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse 27, 3003 Bern.

Basler Kantonalbank, Postfach, 4002 Basel
Telefon 061 266 33 33, welcome@bkb.ch

Diese Angaben dienen ausschliesslich Werbezwecken. Die Basler Kantonalbank (BKB) übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Sie stellen weder ein Angebot oder eine Empfehlung dar, noch sind sie als Aufforderung zur Offertstellung zu verstehen. Bevor Sie Entscheidungen treffen, sollten Sie eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Die jederzeitige Änderung der Angebote bzw. Leistungen der BKB sowie die Anpassung von Preisen bleiben vorbehalten. Einzelne Produkte oder Dienstleistungen können rechtlichen Restriktionen unterworfen sein und sind daher u.U. nicht für alle Kunden bzw. Interessenten verfügbar. Die Verwendung von Inhalten dieser Broschüre durch Dritte, insbesondere in eigenen Publikationen, ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der BKB nicht gestattet.