Pensionskasseneinkäufe – was ist zu beachten?

Frau mit Kaffee liest Unterlagen an einem Holztisch
Mit Pensionskasseneinkäufen lassen sich einige Vorteile erzielen. Vor allem der steuerliche Vorteil ist für viele ein Grund, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen. Dabei gilt es jedoch einige Punkte zu beachten.
Am 02.10.2018 in Rund ums Geld von Daniel Schädler

Pensionskasseneinkäufe sind steuerlich attraktiv

Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind steuerlich attraktiv. Der Einkaufsbetrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, das Guthaben ist nicht als Vermögen steuerbar und die Erträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Wegen der Steuerprogression ist es sinnvoll, die Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln.

Einige wichtige Punkte für Ihre Planung:

  • Vorsorgelücke: Um sich in seine Pensionskasse einkaufen zu können, muss eine Vorsorgelücke bestehen. Eine solche kann aus einer Scheidung, bei einem Arbeitgeberwechsel, oder bei einem Zuzug aus dem Ausland entstehen.
  • Risikoleistungen: Klären Sie vorgängig ab, wie sich die Einkäufe auf die Risikoleistungen Ihrer Pensionskasse auswirken. Was passiert mit dem Guthaben bei einem allfälligen Todesfall vor der Pensionierung? Wie sieht es bei einer Unterdeckung der Pensionskasse aus?
  • Rückzahlungen: Allfällig getätigte Vorbezüge für Wohneigentum (WEF) müssen vor einem PK-Einkauf zurückbezahlt werden, bevor abzugsfähige Einkäufe getätigt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu welchem allfällige WEF-Vorbezüge reglementarisch zurückbezahlt werden können. Ab diesem Zeitpunkt können wieder abzugsfähige Einkäufe getätigt werden. Konsultieren Sie hierfür das Reglement Ihrer Pensionskasse.
  • Höhere Altersrente: Freiwillige Einkäufe erhöhen die Rente. Damit erhöht sich Ihr gesamtes Renteneinkommen und verbessert eine allfällige Tragbarkeitsberechnung Ihres Eigenheims.
Frau mit Laptop Smartphone und Kaffe an Holztisch
  • Zuzug in die Schweiz: Für Arbeitnehmende, die aus dem Ausland zuziehen und noch nie in der 2. Säule versichert waren, ist die jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nach Zuzug auf 20% des versicherten Jahreslohnes begrenzt.
  • Freizügigkeitsguthaben: Allfällige Freizügigkeits- oder grosse Säule 3a-Guthaben aus einer selbständigen Tätigkeit werden angerechnet. Damit reduziert sich der allfällige Einkaufsbetrag.
  • Ab 50 Jahren: Mit PK-Einkäufen ab dem 50. Lebensjahr ist der Steuervorteil besonders gross. Meist ist das Einkommen dann am höchsten und die Einkäufe verbleiben nicht zu lange in der Pensionskasse. Damit können auch allfällige Gesetzesänderungen in die Planung miteinbezogen werden.
  • Sperrfrist: Wurden Einkäufe getätigt, so darf innerhalb der nächsten drei Jahre kein Kapital aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Dies gilt beispielsweise auch bei einem Einkauf in die Basis-Pensionskasse und Kapitalbezug aus der Kader-Pensionskasse.

Tipp: Den grössten Steuereffekt erzielen Sie vor allem dann, wenn Sie sich die freiwilligen Einzahlungen bei der Pensionierung als einmaliges Kapital wieder ausbezahlen lassen. Die Einzahlungen können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, während der Kapitalbezug steuerlich privilegiert - zu einem Vorzugstarif - behandelt wird. Durch diesen Effekt können Sie als Versicherter eine ordentliche Rendite erzielen. Beachten Sie hierbei unbedingt die erwähnte 3-jährige Sperrfrist.

Dies sind nur einige wichtige Punkte rund um den Einkauf in die Pensionskasse. Die jeweiligen persönlichen Umstände sind hierbei genau zu bedenken und der Zeitpunkt der Einkäufe ist ebenfalls genau zu wählen. Bevor Sie aktiv werden, lassen Sie sich am Besten durch eine kompetente Fachperson beraten.

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Daniel Schädler

Daniel Schädler

Fachspezialist Finanzplanung

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