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UNFALLVERSICHERUNG GEMÄSS UVG

Unfallversicherung gemäss UVG*

* Bundesgesetz über die Unfallversicherung
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen Unfälle zu versichern.

Welche Mitarbeitenden müssen Sie gemäss UVG versichern?

Alle Mitarbeitenden, die in der Schweiz einen Lohn bis maximal CHF 126'000. – beziehen, sind gegen Unfall obligatorisch versichert. Der Lohn über diesem UVG-Maximum ist nicht obligatorisch versichert.
Personen, welche in einer Woche weniger als 8 Stunden für einen Arbeitgeber arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle (einschliesslich des direkten Arbeitsweges) versichert. Alle übrigen berufstätigen Personen sind gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Deshalb kann das Unfallrisiko in der privaten obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenkasse) ausgeschlossen werden.

Unfallversicherung in Ergänzung zum UVG

Mit einer Unfallversicherung in Ergänzung zum UVG können Sie und Ihre Mitarbeitenden von weitergehenden, exakt auf Ihre Unternehmung abgestimmten Leistungen profitieren und die finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten optimal abdecken.

Hier einige Beispiele von UVG-Zusatzversicherungen:

  • Lohnausfall: Decken Sie auch die von der UVG-Versicherung nicht übernommenen Lohnausfälle. So versichern Sie Löhne, welche das UVG-Maximum übersteigen.

  • Spitalaufenthalt: Decken Sie auch die Kosten für die halbprivate oder private Spitalabteilung weltweit ab.

  • Sonderrisiko: Versichern Sie die durch das UVG gekürzten oder verweigerten Leistungen bei Unfällen, welche auf Grobfahrlässigkeit, aussergewöhnliche Gefahren oder Wagnisse zurückzuführen sind.

  • Invalidität: Ergänzen Sie die Versicherung durch Kapitalleistungen zusätzlich zu den Leistungen aus dem UVG.

  • Todesfall: Sichern Sie den Angehörigen, zusätzlich zu den Hinterlassenenrenten aus dem UVG, weitere Leistungen.

Haben Sie Fragen? Brauchen Sie ein optimal koordiniertes Vorsorgekonzept? Wünschen Sie eine ausführliche Beratung und eine kompetente Umsetzung? Wir unterstützen Sie gerne dabei und vermitteln Ihnen die richtigen Unfall- und Krankentaggeldversicherungen.

Die Personalvorsorge ist ein Teil der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Dazu gehören:

 
 

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