Scheidung
- Haben Sie gewusst, dass Sie als nicht erwerbstätige, geschiedene Frau AHV-Beiträge leisten müssen? Melden Sie sich unbedingt bei der Ausgleichsstelle Ihres Wohnorts an!
- Kennen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, damit Sie beim Tod Ihres Ex-Mannes in den Genuss von Leistungen der AHV, der Pensionskasse und der Unfallversicherung kommen?
- Haben Sie gewusst, dass Sie Unterhaltsbeiträge für Kinder nur bis zu deren 18. Geburtstag versteuern müssen?
- Haben Sie schon daran gedacht, allfällige Geldleistungen, die Sie bei der Scheidung erhalten haben, in ein Wohneigentum zu investieren?
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