Pensionierung
- Haben Sie gewusst, dass Sie die AHV-Altersrente um maximal 2 Jahre vorbeziehen können?
- Wissen Sie, wie das AHV-Splitting unter Ehegatten funktioniert?
- Haben Sie sich zum Bezug der AHV-Altersrente angemeldet?
- Kennen Sie die steuerlichen Abzüge, welche nach Ihrer Pensionierung noch zulässig sind?
- Zahlen Sie auch im Jahr Ihrer Pensionierung den Maximalbetrag in die Säule 3a ein – egal, in welchem Monat Sie das Rentenalter erreichen.
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