Sie müssen für ein Mietobjekt – z.B. eine Wohnung, ein Haus, eine Garage – ein Depot hinterlegen.
Auf dem BKB-Mieterspardepot wird das Depot für ein Mietobjekt deponiert. Das Guthaben ist gesperrt, bis das Konto bei Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Einverständnis des Vermieters aufgelöst wird. Das Konto wird im Namen des Mieters geführt. Das Guthaben wird wie auf einem Sparkonto verzinst.
Ihre
Vorteile auf einen Blick
- Sichere Verwahrung der Mietkaution
- Jährliche Kontoauszüge kostenlos
Für wen ist das BKB-Mieterspardepot?
Das BKB-Mieterspardepot wird von Vermieter und vom Mieter gemeinsam eröffnet.
Wie eröffnen Sie ein BKB-Mieterspardepot?
Ein BKB-Mietersparkonto können Sie als Mieter/-in oder als Vermieter/-in an jedem BKB-Standort eröffnen. Dazu benötigen Sie einen «Sicherheitshinterlegungsvertrag», der von beiden Parteien unterschrieben sein muss. Das Vertragsformular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.







