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STAATSGARANTIE

Als Bank des Kantons Basel-Stadt hat die Basler Kantonalbank den gesetzlichen Auftrag, zur Lösung der volkswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben im Kanton beizutragen. Wir dienen einem öffentlichen Zweck, der seinen Ausdruck in der Aufgabe findet, für die Befriedigung der Geld- und Kreditbedürfnisse der Bevölkerung und des lokalen Gewerbes zu sorgen und Gelegenheit zur sicheren und zinstragenden Geldanlage zu bieten.
Mit unserer breiten Dienstleistungspalette erfüllen wir diesen Auftrag. Die Bevölkerung und das lokale bzw. regionale Gewerbe werden heute über unser dichtestes Standortnetz im Kanton Basel-Stadt an 19 Standorten bedient. Auch die wichtigen neuen elektronischen Kommunikations- und Distributionskanäle passen wir laufend den rasanten Entwicklungen auf diesem Gebiet an. Sie bilden, neben dem persönlichen Kontakt an den Standorten und der telefonischen Info- und Servicelinie BKB-welcome, das dritte wichtige Standbein in der Beziehung zwischen Ihnen als Kundschaft und uns.
Neben der Verzinsung des zur Verfügung gestellten Dotationskapitals erhält der Kanton Basel-Stadt jeweils eine ordentliche Gewinnablieferung sowie eine Gewährsträgerabgeltung. Die Basler Kantonalbank verfügt über eine vollumfängliche Staatsgarantie und ist von Bundes- und kantonalen Steuern befreit. Trotzdem steht sie unter Aufsicht der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und besitzt eine eigene juristische Persönlichkeit.

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