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BKB-KMUimpuls FÜR NACHFOLGEREGELUNG

Sie beabsichtigen die Übernahme einer etablierten Unternehmung im Rahmen einer Nachfolgeregelung oder machen sich Gedanken über die Regelung Ihrer eigenen Nachfolge.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Die im Handelsregister eingetragene Unternehmung besteht bereits erfolgreich am Markt.
  • Eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Unternehmungsbewertung liegt vor.
  • Ein aussagekräftiger Businessplan für die Betriebsweiterführung wurde ausgearbeitet.
  • Die Markterfolgsaussichten sind auch unter den neuen Rahmenbedingungen realistisch.
  • Die Buchführung und die Controllinginstrumente erfolgen durch eine sachkompetente Person oder Treuhandfirma.
  • Sie informieren uns vierteljährlich über die Geschäftsentwicklung.
  • Die Hauptaktionäre und die Geschäftsführung unterhalten auch ihre private Bankbeziehung mit der BKB.

Unsere Finanzierung

Rahmenlimite im Umfang von maximal 75% des wirtschaftlich anrechenbaren Eigenkapitals, wahlweise oder kombiniert entweder als  
  • Kontokorrentkredit
  • Darlehen (ab 100'000 CHF)
  • fester Vorschuss (ab 250'000 CHF) oder
  • Bankbürgschaften und -garantien
Mindestbetrag 150'000 CHF
Maximalbetrag 3'000'000 CHF
  • Mezzanine-Darlehen im Umfang von maximal 25% des wirtschaftlich anrechenbaren Eigenkapitals. Die Finanzierung beinhaltet einen auf 5 Jahre befristeten Rangrücktritt der BKB und gewährleistet für diese Zeitdauer eine erweiterte Eigenkapitalbasis.
Mindestbetrag 50'000 CHF
Maximalbetrag 1'000'000 CHF
  • Privatfinanzierung für den Erwerb von Aktien oder Stammanteilen alternativ oder kombiniert im Umfang von maximal 50% des von uns anerkannten Verkaufspreises.
  • Finanzierungskosten individuell in Abhängigkeit der Finanzierungshöhe und des von der BKB ermittelten Kreditrisikoprofils.
  • Limitenreduktionen / Kreditrückzahlungen Rahmenlimite ab dem zweiten Jahr, Mezzanine-Darlehen ab dem sechsten Jahr nach Kreditgewährung.
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061 266 33 33.
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