Sie beabsichtigen die Übernahme einer etablierten Unternehmung im Rahmen einer Nachfolgeregelung oder machen sich Gedanken über die Regelung Ihrer eigenen Nachfolge.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Die im Handelsregister eingetragene Unternehmung besteht bereits erfolgreich am Markt.
- Eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Unternehmungsbewertung liegt vor.
- Ein aussagekräftiger Businessplan für die Betriebsweiterführung wurde ausgearbeitet.
- Die Markterfolgsaussichten sind auch unter den neuen Rahmenbedingungen realistisch.
- Die Buchführung und die Controllinginstrumente erfolgen durch eine sachkompetente Person oder Treuhandfirma.
- Sie informieren uns vierteljährlich über die Geschäftsentwicklung.
- Die Hauptaktionäre und die Geschäftsführung unterhalten auch ihre private Bankbeziehung mit der BKB.
Unsere Finanzierung
Rahmenlimite im Umfang von maximal 75% des wirtschaftlich anrechenbaren Eigenkapitals, wahlweise oder kombiniert entweder als
- Kontokorrentkredit
- Darlehen (ab 100'000 CHF)
- fester Vorschuss (ab 250'000 CHF) oder
- Bankbürgschaften und -garantien
Mindestbetrag 150'000 CHF
Maximalbetrag 3'000'000 CHF
- Mezzanine-Darlehen im Umfang von maximal 25% des wirtschaftlich anrechenbaren Eigenkapitals. Die Finanzierung beinhaltet einen auf 5 Jahre befristeten Rangrücktritt der BKB und gewährleistet für diese Zeitdauer eine erweiterte Eigenkapitalbasis.
Mindestbetrag 50'000 CHF
Maximalbetrag 1'000'000 CHF
- Privatfinanzierung für den Erwerb von Aktien oder Stammanteilen alternativ oder kombiniert im Umfang von maximal 50% des von uns anerkannten Verkaufspreises.
- Finanzierungskosten individuell in Abhängigkeit der Finanzierungshöhe und des von der BKB ermittelten Kreditrisikoprofils.
- Limitenreduktionen / Kreditrückzahlungen Rahmenlimite ab dem zweiten Jahr, Mezzanine-Darlehen ab dem sechsten Jahr nach Kreditgewährung.
Kontakt








