Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
Als Arbeitgeber sind Sie, gemäss Obligationenrecht (Art. 324a), verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn weiterzuzahlen. Das Arbeitsrecht verlangt dabei eine nach Dienstalter abgestufte Lohnfortzahlung.
Nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bis zum Beginn der Auszahlung einer Invalidenrente durch die Eidgenössische Invalidenversicherung bzw. die betriebliche Vorsorge, können Ihren Mitarbeitenden dabei schmerzhafte Lücken bis zu mehreren Monaten entstehen. Zudem sind diese Lohnausfallleistungen bei lang anhaltenden Krankheitsfällen für Ihr Unternehmen nicht kalkulierbar.
Wozu eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung?
Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit.
Welches sind die Vorteile einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung?
- Sie wissen, dass Sie die arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
- Sie sind sicher, dass Ihr Personal bei Krankheit nicht in eine finanzielle Notlage gerät.
- Die Prämien sind im Voraus kalkulierbar.
- Sie vermeiden das Risiko von unvorhersehbaren Kosten für Lohnfortzahlungen.
Haben Sie noch mehr Fragen? Brauchen auch Sie ein optimal koordiniertes Vorsorgekonzept? Wünschen Sie eine ausführliche Beratung und eine kompetente Umsetzung? Wir unterstützen Sie gerne dabei und vermitteln Ihnen die richtigen Unfall- und Krankentaggeldversicherungen.
Die Personalvorsorge ist ein Teil der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Dazu gehören:
- Berufliche Vorsorge gemäss BVG (Pensionskasse)
- Unfallversicherung gemäss UVG und Unfallversicherung in Ergänzung zum UVG
- Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
- Private Vorsorge







