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VORBEZUG ODER VERPFÄNDUNG

Vorbezug

Für den Kauf Ihres Eigenheims können Sie Ihre Vorsorgeguthaben beziehen, um damit Ihren Eigenkapitalanteil zu erhöhen. Dadurch senken Sie Ihre monatliche Zinsbelastung. Der Vorbezug Ihrer Vorsorgegelder ist steuerpflichtig und beeinflusst Ihre Altersrente.

Verpfändung

Sie können Ihre Vorsorgeguthaben auch verpfänden, um damit einen besseren Zinssatz für Ihre 2. Hypothek zu erhalten. Die Verpfändung ist ein Eigenkapitalersatz und hat eine höhere Hypothek zur Folge. Auf der andern Seite ist die Verpfändung nicht steuerpflichtig und Sie müssen mit keiner Rentenkürzung rechnen.

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