Einkommenssteuer
Der Immobilienbesitz beeinflusst Ihre Einkommenssteuer auf zwei Arten. Einerseits müssen Sie den Eigenmietwert Ihres Wohneigentums als Einkommen versteuern, da die Steuerverwaltung den Eigenmietwert als fiktives Einkommen aus dem Wohneigentum berechnet. Andererseits können Sie die Hypothekarzinsen sowie den Unterhalt von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Die Berechnung des Eigenmietwertes und der abzugsfähigen Unterhaltskosten sind von Kanton zu Kanton verschieden.
Vermögenssteuer
Sie müssen Ihre Liegenschaft als Vermögen versteuern. Die Steuer wird nicht vom Verkehrswert, sondern vom Steuerwert der Liegenschaft berechnet. Davon können Sie jedoch Ihre Hypothekarschuld abziehen.
Direkte Amortisation
Bei der direkten Amortisation wird jährlich ein gleich bleibender Betrag an die Hypothek zurückbezahlt. Ihre Hypothekarschuld reduziert sich Jahr für Jahr um diesen Betrag. Somit verringert sich auch Ihr finanzieller Aufwand für die Hypothekarzinsen.
Indirekte Amortisation
Bei der indirekten Amortisation bleibt die Hypothekarschuld unverändert. Sie leisten eine Rückzahlung, zahlen diese aber nicht an die Hypothek, sondern auf ein Sparen 3-Konto bei der Bank. Die Guthaben der 3. Säule sind steuerbegünstigt, das heisst: Sie können den einbezahlten Betrag in der Steuererklärung von Ihrem Einkommen abziehen. Gleichzeitig bleibt die Hypothekarzinsbelastung hoch, wodurch die Steuerabzugsmöglichkeit vollumfänglich erhalten bleibt. Spätestens bei der Pensionierung wird das einbezahlte Kapital für die Rückzahlung der Hypothek verwendet.








