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WICHTIGE INFORMATION

Wichtige Information betreffend grenzüberschreitende Zahlungsaufträge

September 2007

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde

Als Mitgliedstaat der so genannten FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) hat die Schweiz deren Grundsätze zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung insbesondere in der Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Bankenkommission übernommen. In diesem Umfeld verlangt beispielsweise die Europäische Union seit dem 1. Januar 2007, dass bei Geldüberweisungen an ein Finanzinstitut mit Sitz in der EU insbesondere Name, Adresse und Kontonummer des Auftraggebers einer Transaktion angegeben werden.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie die Basler Kantonalbank (BKB) diesen Verpflichtungen nachkommt und was das für Sie als Kundin und Kunde im Zahlungsverkehr bedeutet.
Zur Einhaltung der genannten Vorschriften und zur Aufrechterhaltung eines effizienten Zahlungsverkehrs muss die BKB im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr sowie bei Zahlungsaufträgen in fremden Währungen insbesondere Name, Adresse und Kontonummer des Auftraggebers angeben. Zahlungsaufträge, welche diese Angaben nicht enthalten, dürfen künftig von Banken innerhalb und in zahlreichen Ländern ausserhalb der EU nicht mehr akzeptiert werden. Unter Umständen müssen alle diese Daten künftig auch im inländischen Zahlungsverkehr mitgeliefert werden.
Für die Abwicklung Ihrer Finanztransaktionen werden die oben erwähnten Angaben den beteiligten Banken und Systembetreibern bekannt gegeben. Bei diesen Instituten handelt es sich vor allem um in- und ausländische Korrespondenzbanken der BKB sowie um Betreiber von Zahlungs- und Wertschriften-Abwicklungssystemen, wie zum Beispiel SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), SIS (SegaInterSettle) oder auch SIC (Swiss Interbank Clearing), soweit künftig der inländische Zahlungsverkehr betroffen ist.
In der Regel erhält auch der Begünstigte die Angaben über den Auftraggeber. Ausnahmsweise, etwa bei Zahlungen in einer Fremdwährung, kann auch bei Transaktionen innerhalb der Schweiz nicht ausgeschlossen werden, dass diese über internationale Kanäle abgewickelt werden und somit Daten ins Ausland gelangen. Ferner ist es möglich, dass die an der Transaktion beteiligten Banken und Systembetreiber die Daten ihrerseits zur Weiterverarbeitung oder zur Datensicherung an beauftragte Dritte in weitere Länder übermitteln.
Ihre Auftraggerberdaten, die ins Ausland gelangen, sind nicht mehr vom schweizerischen Recht geschützt. Ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen können die Weitergabe dieser Daten an Behörden oder andere Dritte vorsehen.
Für Ihr Verständnis dafür, dass sich die BKB der Einhaltung der geltenden Regulatorien nicht verschliessen kann, danken wir Ihnen bestens.
Bei Fragen dürfen Sie sich selbstverständlich auch jederzeit an BKB-welcome,
+41 61 266 33 33, wenden.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre Basler Kantonalbank
PS: Bitte geben Sie bei allen Ihren Zahlungsaufträgen ins Ausland die IBAN (Konto-Nr. des Begünstigten) und die BIC (Identifikation der Begünstigtenbank) an. Nur so kann Ihr Zahlungsauftrag vollautomatisch, d.h. ohne zusätzliche Gebühren, verarbeitet werden.

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