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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Fragen betreffend grenzüberschreitende Zahlungsaufträge sowie bei Zahlungsaufträgen in fremden Währungen.



nach-oben-link-icon  Wurde das schweizerische Bankkundengeheimnis durch die neuen Regulierungen (FATF-Empfehlungen, EUVerordnung, Geldwäschereiverordnung) aufgehoben?
Nein!
Das schweizerische Bankkundengeheimnis schützt die Informationen über die Bankkunden vor dem Zugriff durch Private und Behörden in der Schweiz weiterhin. Es ist Ausdruck des Schutzes der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Die Herausgabe von Kundeninformationen kann wie bis anhin nur unter gewissen Umständen (Geldwäscherei, Terrorismus etc.) und nur auf Anordnung von schweizerischen Gerichten und Behörden an diese erfolgen. Für die einzelne Transaktion sind die Auftraggeberdaten, welche mit dem Zahlungsauftrag mitgeliefert werden müssen, nicht mehr vom schweizerischen Recht geschützt, sobald sie ins Ausland gelangen.
nach-oben-link-icon  Weshalb sind die schweizerischen Finanzinstitute an die EU-Verordnung gebunden, obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist?
Die Schweiz als Nichtmitglied der EU ist im inländischen Zahlungsverkehr nicht an die EU-Verordnung gebunden. Allerdings sind Zahlungen in den EU-Raum nur unter Einhaltung der EU-Verordnung möglich, ansonsten die Transaktion unausgeführt zurückgewiesen wird. Die Schweiz hat somit keinen Handlungsspielraum.
nach-oben-link-icon  Gibt es neben den EU-Staaten weitere Länder, welche Name, Adresse und Kontonummer/IBAN des Auftraggebers verlangen?
Ja. Sowohl alle FATF-Mitgliedstaaten als auch die meisten Industriestaaten verlangen diese Angaben. Aus diesem Grunde werden wir bei allen Zahlungen ins Ausland diese Angaben mitgeben.
nach-oben-link-icon  Machen das alle Schweizer Banken?
Ja, diese neue Regelung betrifft alle Schweizer Banken.
nach-oben-link-icon  Warum benötigen die in die Banktransaktion involvierten Parteien die Auftraggeberdaten?
Es handelt sich um eine Massnahme im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
nach-oben-link-icon  Welche Alternativen stehen dem Kunden zur Verfügung, wenn er seine Bankbeziehung/Kontonummer bei Transaktionen nicht offen legen will?
Bei Konten, welche der Kunde für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr einsetzt, kann nicht verhindert werden, dass die Auftraggeberdaten (Name, Adresse, Kontonummer/IBAN) bekannt gegeben werden. Will der Kunde verhindern, dass Angaben zu einem bestimmten Konto bekannt gegeben werden, darf er dieses nicht für den Zahlungsverkehr verwenden.
nach-oben-link-icon  Welche Daten zum Auftraggeber wurden bisher bei grenzüberschreitenden Zahlungen mitgeliefert?
Name, Adresse und eine Transaktionsreferenznummer
nach-oben-link-icon  Welche Daten zum Auftraggeber wurden bei inländischen Zahlungsaufträgen bisher mitgeliefert?
Name, Adresse
nach-oben-link-icon  Wieso wird mein Kontonummer bei allen Transaktionen mitgegeben? Diese wird für die Verarbeitung und Identifikation meiner Person doch gar nicht benötigt.
Um die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung effektiv voranzutreiben, ist die Mitgabe der Kontonummer zwingend notwendig.
nach-oben-link-icon  Gibt es bei Zahlungsaufträgen über meine Bank ins Ausland für mich als Auftraggeber Änderungen?
Nein. Die Aufträge für Auslandszahlungen können in der gleichen Art und Weise wie bisher aufgeben werden.
nach-oben-link-icon  Sind auch Daueraufträge betroffen?
Ja, sämtliche Arten von Auslands-Zahlungen sind betroffen, auch Daueraufträge oder sonstige Finanztransaktionen.
nach-oben-link-icon  Gilt dies auch für Zahlungen, die mit eBanking veranlasst werden?
Ja, dies betrifft sämtliche Zahlungen, ungeachtet auf welchem Weg diese an die Bank übermittelt werden.
nach-oben-link-icon  Wohin werden die Auftraggeberdaten bei Transaktionen bekannt gegeben?
Die Auftraggeberdaten bei grenzüberschreitenden Transaktionen werden über die Kette der beteiligten Institute übermittelt, von der Auftraggeberbank bis hin zur Begünstigtenbank.
nach-oben-link-icon  Erfährt die Steuerbehörde etwas von den Zahlungen ins Ausland?
Die fraglichen Regulierungen sehen keine Datenlieferungen an Steuerbehörden vor. Ausländische Bestimmungen können unter gewissen Umständen die Weitergabe der Daten an Behörden oder andere Dritte vorsehen.
nach-oben-link-icon  Werde ich als Kunde informiert, bevor Daten meiner Transaktion an der Transaktion nicht beteiligte Dritte (z.B. Behörden) weitergegeben werden?
Dies richtet sich nach den Vorschriften des Landes, in welchem sich Ihre Daten befinden, und nach der konkreten ausländischen Anordnung.
nach-oben-link-icon  Welche Daten werden übermittelt, wenn ich als Bevollmächtigter eine Transaktion in Auftrag gebe?
Die Daten des Kontoinhabers (Name, Adresse, Konto-Nr. etc.), nicht diejenigen des Bevollmächtigten
nach-oben-link-icon  Dürfen Zahlungen, die innerhalb der Bank oder innerhalb der Schweiz erfolgen, weiterhin ohne Nennung von Auftraggeberdaten abgewickelt werden?
Ja!
Die neuen Vorschriften betreffend Angabe von Auftraggeberdaten gelten derzeit ausschliesslich für Transaktionen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.
nach-oben-link-icon  Gilt Liechtenstein aus schweizerischer Sicht als Ausland?
Zahlungen ins Fürstentum Liechtenstein gelten als Inlandzahlungen.
nach-oben-link-icon  Warum können auch bei inländischen Zahlungen in Fremdwährung meine Auftraggeberdaten ins Ausland gelangen?
In der Schweiz gibt es lediglich ein Clearingsystem für CHF und EUR. Alle übrigen Währungen müssen über das internationale SWIFT-Netzwerk abgewickelt werden.
nach-oben-link-icon  Die EU-Verordnung ist bereits seit 1. Januar 2007 in Kraft. Wurden meine Daten somit bereits ab diesem Zeitpunkt mit meinen Zahlungsaufträgen ins Ausland mitgeliefert, obwohl die Information erst jetzt erfolgt?
Die Auftraggeberdaten werden erst ab 22. Oktober 2007 mit den Zahlungsaufträgen mitgeliefert. Die Umsetzung der EU-Verordnung hat bis spätestens 15. Dezember 2007 zu erfolgen.
nach-oben-link-icon  Warum erfolgt die Kundeninformation betr. grenzüberschreitender Zahlungsaufträge und somit SWIFT erst jetzt?
In den letzten Monaten haben sich zusätzlich zur SWIFTThematik regulatorische Änderungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr (u.a. zusätzliche Mitlieferung der IBAN des Auftraggebers bei Zahlungsaufträgen ins Ausland aufgrund FATF-Regulierung, EU-VO 1781 und entsprechende FATFUmsetzungsakte in Asien) ergeben, die eine Kundenkommunikation notwendig machten. Die Informationen an unsere Kunden sollten nicht häppchenweise, sondern so weit möglich umfassend und konzentriert in einer Information erfolgen.
nach-oben-link-icon  Steht diese Kundenmitteilung Zusammenhang mit der SWIFTGeschichte/SWIFT-Affäre?
Ja, aber nicht nur. Die Kundeninformation hat generell zum Zweck, den Kunden über die Bekanntgabe seiner Daten bei Banktransaktionen sowie auch über neue Anforderungen im Rahmen der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu orientieren. In diesem Zusammenhang kommen wir auch Pflicht zur Information bez. SWIFT-Affäre nach.
nach-oben-link-icon  Was heisst SWIFT?
SWIFT ist die Abkürzung für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. SWIFT ist ein internationaler Zusammenschluss von rund 7800 Finanzinstituten in mehr als 200 Ländern (Banken, Brokerhäuser, Börsen und andere Finanzinstitute). Es handelt sich um eine Genossenschaft mit Sitz in La Hulpe (Belgien). Die an SWIFT teilnehmenden Finanzinstitute wickeln über ein Telekommunikationsnetz (SWIFT-Netz) standardisiert ihre internationalen Finanztransaktionen ab.
nach-oben-link-icon  Was heisst FATF?
FATF ist die Abkürzung von Financial Action Task Force on Money Laundering. Die FATF wurde 1989 von den G-7 Staaten als Antwort auf die besorgniserregende Zunahme von Geldwäscherei ins Leben gerufen. Mittlerweile sind 37 Staaten, darunter auch die Schweiz, Mitglied bei der FATF, deren Auftrag in der Entwicklung von Standards und Vorschlägen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht.

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