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DAS KAPITALEINZAHLUNGSKONTO

Sie gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Stiftung? Oder beabsichtigen Sie die Durchführung einer Kapitalerhöhung bei einer bereits bestehenden Gesellschaft bzw. Stiftung?

In beiden Fällen ist die Basler Kantonalbank als anerkannte Depositenstelle die richtige Ansprechpartnerin für die Leistung von Bareinlagen im Zusammenhang mit Neugründungen und Kapitalerhöhungen.
Nach erfolgter Vorbesprechung stellen wir Ihnen das gesetzlich vorgeschriebene Kapitaleinzahlungskonto kurzfristig und ohne kompliziertes Eröffnungsverfahren zur Verfügung und bestätigen nach Zahlungseingang den liberierten Kapitalbetrag (zuzüglich eines eventuellen Agios) zu Handen der zuständigen Organe. Die Freigabe der Liberierung erfolgt nach Vorliegen einer Bestätigung der im Handelsregister erfassten Gründung beziehungsweise Kapitalerhöhung.
Mit der Freigabe des Liberungsbetrags (abzüglich unserer Bearbeitungsgebühr) besteht die Möglichkeit, das Kapitaleinzahlungskonto in ein ordentliches Geschäftskontokorrent umzuwandeln. Damit ist der Grundstein für weitere, vielfältige Zusammenarbeit gelegt.
Unser KMU-Business-Team steht Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung und freut sich auf ihre Kontaktaufnahme.


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