Bei der Basler Kantonalbank sind Sie als Kundin und Kunde auf der sicheren Seite – Garantiert!
Bei der Basler Kantonalbank geniessen Sie die gesetzlich verankerte Staatsgarantie, welche über den Einlegerschutz hinausgeht und Ihnen ein Höchstmass an Sicherheit bietet.
Staatsgarantie
Die Staatsgarantie für die Basler Kantonalbank wird in § 2 des Gesetzes über die Basler Kantonalbank geregelt. Das Gesetz besagt, dass für die Verbindlichkeiten der BKB in erster Linie ihre eigenen Mittel, in zweiter Linie der Kanton Basel-Stadt haftet.
Von dieser Staatsgarantie sind insbesondere folgende Forderungen erfasst:
- Sämtliche Kontoguthaben der BKB
- Festgelder der BKB
- Kassenobligationen der BKB
- Obligationsanleihen der BKB
- Forderungen aus eigenen strukturierten Produkten der BKB
- Sparen 3-Konten der BKB
- Freizügigkeitskonten der BKB (indirekt über die BKB Freizügigkeitsstiftung)
Keine Staatsgarantie besteht dagegen für das Partizipationsscheinkapital der BKB. Für Depotwerte wie Aktien, Obligationen und Anlagefondsanteile ist die Staatsgarantie nicht erforderlich, da im Konkursfall – wie bei allen Banken – ein gesetzliches Aus- bzw. Absonderungsrecht zugunsten des Bankkunden besteht.
Einlegerschutz
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt? Ja, die Basler Kantonalbank ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000 pro Kunde gesichert. Dies gilt für Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten. Nummernkonti geniessen keine Privilegierung mehr und sind durch die Einlagensicherung nicht mehr erfasst. Die Einlagensicherung ist auf ihrer Website www.einlagensicherung.ch im Detail erklärt.
Die Basler Kantonalbank – ein sicherer Partner
Dank der Staatsgarantie des Kantons Basel-Stadt und der breiten Eigenkapitalbasis ist die BKB ein äusserst zuverlässiger und solider Partner.








