Hier finden Sie fachkundige Antworten auf zahlreiche, regelmässig auftauchende Steuerfragen.
Während der fest vereinbarten Laufzeit sind keine Rückzahlungen an eine Festhypothek möglich. Jedoch bei Ablauf der Festhypothek dieser kann eine Rückzahlung vorgenommen werden.
Die Zahl- und Treuhandstelle ist für sämtliche Handlungen aus dem Kaufvertrag verantwortlich, damit der Eigentumsübergang auf den Käufer erfolgen kann. Diese beinhalten die Einforderung des Kaufpreises, die Überwachung der Zahlungseingänge, die Ablösung der bestehenden Forderungen, die Abrechnung über den Verkauf sowie die Bezahlung sämtlicher verkäuferseitigen Kosten wie: Gebühren, Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer etc. Im Kanton Basel-Stadt übernimmt der Notar diese Funktion. Im Kanton Baselland muss eine Bank beauftragt werden. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Anzahlungen sind verhandelbar. Bis zu 10% vom Kaufpreis sind üblich.
Die BKB verlangt keine Gebühren für die Bearbeitung Ihres Finanzierungsgesuches. Auskünft über die Gebühren der jeweiligen kantonalen Bezirksschreibereien oder Notare erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Institutionen.
Deutsche Usanz:
Bei der Berechnung der Zinsen wird jeder Monat mit 30 Tagen angesetzt, unabhängig von den tatsächlichen Tagen. Bsp: Februar mit 30 Tagen anstatt mit 28 bzw. 29 Tagen. Damit ergibt sich eine Berechnung mit 360/360 Tagen.
Internationale Usanz:
Bei der Berechnung der Zinsen wird mit den effektiven Tagen, d.h. Januar mit 31 Tagen, Februar mit 28 bzw. 29 Tagen, usw. gerechnet. Damit ergibt sich eine Berechnung von 365 bzw. 366/360 Tagen.
Während bei der direkten Amortisation die Hypothekarschuld unmittelbar verringert wird, erfolgt die indirekte Amortisation durch Zahlung des Amortisationsbetrages zu Gunsten der an die Bank verpfändeten 3. Säule (Sparen-3-Konto oder Vorsorgepolice). Bei der steuerlich attraktiven indirekten Amortisation bleibt die Hypothekarschuld vorerst unverändert.








