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HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT

Von Gesetzes wegen müssen Sie beim Verfassen eines handschriftlichen Testaments einige Punkte beachten.
  • Vollständig von Hand geschrieben, inkl. Ort, Datum und Unterschrift
  • Möglichkeit der Nutzniessung gemäss Erbrecht
  • Ersatzerben nicht vergessen
  • Testamentsvollstrecker/Testamentsvollstreckerin bezeichnen (z.B. die Basler Kantonalbank)
  • Bestattungswünsche nicht ins Testament aufnehmen. Formular in Basel-Stadt beim:
    Bestattungsbüro, Rittergasse 11, 4051 Basel
Wenn wir Ihnen bei einer Erbteilung, einer Nachlassplanung oder einer Willensvollstreckung behilflich sein dürfen, kontaktieren Sie uns unverbindlich mittels unseres Kontaktformulars oder telefonisch.

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