Von Gesetzes wegen müssen Sie beim Verfassen eines handschriftlichen Testaments einige Punkte beachten.
- Vollständig von Hand geschrieben, inkl. Ort, Datum und Unterschrift
- Pflichtteile (PDF, 1 Seite, neues Fenster) berücksichtigen – über diese Quoten darf nicht frei verfügt werden
- Möglichkeit der Nutzniessung gemäss Erbrecht
- Ersatzerben nicht vergessen
- Testamentsvollstrecker/Testamentsvollstreckerin bezeichnen (z.B. die Basler Kantonalbank)
- Bestattungswünsche nicht ins Testament aufnehmen. Formular in Basel-Stadt beim:
Bestattungsbüro, Rittergasse 11, 4051 Basel
Wenn wir Ihnen bei einer Erbteilung, einer Nachlassplanung oder einer Willensvollstreckung behilflich sein dürfen, kontaktieren Sie uns unverbindlich mittels unseres Kontaktformulars oder telefonisch.








