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HÄUFIG GESTELLTE STEUERFRAGEN

Hier finden Sie fachkundige Antworten auf zahlreiche, regelmässig auftauchende Steuerfragen.



nach-oben-link-icon Einkommenssteuer
Was für Abzüge können Sie bei der Einkommenssteuer vornehmen?
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Abzügen: Abzüge für Berufsunkosten, AHV-Beiträge, Beiträge und Einkäufe in die Pensionskasse, Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a), Drittbetreuungskosten für Kinder, Schuldzinsen, die Vermögensverwaltung (Bankspesen, Liegenschaftsunterhaltskosten), zu zahlende Alimente, Krankheitskosten, Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Institutionen, Versicherungsprämien, Sozialabzüge.
Wie müssen Sie Ihren Lottogewinn versteuern?
Der Lottogewinn sowohl kantonal als auch bei der Direkten Bundessteuer als Einkommen zu deklarieren. Alle Einsätze desselben Kalenderjahres können vom Gewinn in Abzug gebracht werden. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf inländischen Lottogewinnen setzt eine ordnungsgemässe Deklaration des Gewinnes voraus. Im Gegensatz dazu sind Spielbankengewinne bei Kanton und Bund steuerfrei.
Wie werden die Guthaben der Säule 3a besteuert, wenn beide Ehepartner im gleichen Jahr pensioniert werden?
Die Guthaben werden getrennt vom übrigen Einkommen und nicht zusammengerechnet als Kapitalabfindung versteuert.
Gibt es eine untere Einkommensgrenze, bis zu der ein Nebenerwerb nicht versteuert  werden muss?
Nein, unabhängig von der Höhe des Nebenerwerbs müssen Sie grundsätzlich jedes Erwerbseinkommen versteuern!
Wenn eine Frau aus der Scheidung nicht Alimente, sondern einen Kapitalbetrag oder Grundbesitz erhält, was und wie muss versteuert werden?
Alimentenabfindungen sind nicht steuerbar; beim Zahlenden sind sie aber auch nicht abziehbar.
Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen freie Kost und Logis. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Naturaleinkommen werden zu Marktwerten (Erfahrungszahlen der Steuerverwaltung) versteuert.
Müssen Sie den Sold aus Militärdienst oder Zivildienst deklarieren?
Der Sold ist sowohl eidgenössich wie auch kantonal steuerfrei.
Können Sie einen Unternutzungsabzug vornehmen, wenn Sie jeweils nur einen Teil des Ferienhauses benutzen?
Die direkte Bundessteuer kennt zwar einen Unternutzungsabzug, dieser gilt aber nicht für Ferienhäuser oder -wohnungen.
Können Sie Amortisationen auf Hypotheken steuerlich absetzen?
Im Gegensatz zu Hypothekarzinszahlungen können Sie Hypothekenrückzahlungen bei der Einkommenssteuer nicht abziehen.
Sie haben es in Ihrer Steuererklärung unterlassen, die Kinderabzüge vorzunehmen. Werden Ihnen diese von der Steuerbehörde auch nachträglich noch zugestanden?
Ja, die Sozialabzüge müssen von Amtes wegen vorgenommen werden, sofern der Behörde die diesbezüglichen Verhältnisse bekannt sind.
Können Sie Ihre bezahlten Steuern wieder von den Steuern abziehen?
Nein, Steuern gehören zu den nicht abzugsfähigen Haushaltungskosten.
nach-oben-link-icon Vermögenssteuer
Welche Vermögenswerte sind von der Vermögenssteuer befreit?
Nicht der Vermögenssteuer unterliegen der Hausrat, persönliche Gebrauchsgegenstände sowie Rentenversicherungen nach Beginn des Rentenlaufs, sofern sie vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen worden sind.
nach-oben-link-icon Quellensteuer
Sie lassen sich Ihre Pensionskasse ins Ausland auszahlen. Welche steuerlichen Konsequenzen haben Sie zu erwarten?
Vorsorgeleistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), aber auch aus der  gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) an im Ausland wohnhafte Personen unterliegen der Quellensteuer.
Von welchem Staat werden pendelnde Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland bei Arbeitsort Basel bezüglich ihres Erwerbseinkommens besteuert?
Bei den deutschen Grenzgängern wird die Anrechnungsmethode angewandt. Das heisst, der schweizerische Fiskus erhebt eine Quellensteuer, in der Regel von 4,5% auf dem in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommen. Der deutsche Fiskus rechnet diesen Betrag an die ihm geschuldete Steuer an. Im Gegensatz dazu, gelangt bei den französischen Grenzgängern die Befreiungsmethode zur Anwendung. Hier wird  ausschliesslich das Erwerbseinkommen durch den Wohnsitzstaat besteuert.
nach-oben-link-icon Erbschafts-/Schenkungssteuer
Ist die Schenkungssteuer oder die Erbschaftssteuer günstiger bzw. soll man sein Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergeben?
Erbschafts- und Schenkungssteuer sind belastungsmässig grundsätzlich gleich hoch. Damit soll verhindert werden, dass mittels der Schenkung unter Lebenden die Erbschaftssteuer umgangen wird.
nach-oben-link-icon Steuerveranlagung
Was können Sie tun, wenn Sie mit einer Steuerrechnung nicht einverstanden sind?
Innerhalb von 30 Tagen seit dem Rechnungsdatum haben Sie die Möglichkeit dagegen Einsprache zu erheben. Die schriftliche Einsprache sollte ein Begehren bzw. einen Antrag und eine kurze Begründung enthalten. Zudem sind die Beweismittel zu bezeichnen oder beizulegen.
nach-oben-link-icon Steuerzahlung
Bis zu welchem Zeitpunkt sind die Steuern in Basel-Stadt zu bezahlen und wann erhalten Sie Ihr Verrechnungssteuerguthaben zurück?
Die kantonalen Steuern Basel-Stadt sind bis zum 31. Mai des Folgejahres zu bezahlen (Postnumerandobezug). Mit der kantonalen Steuerveranlagung wird das Verrechnungssteuerguthaben unter Verzinsung ab Anfang Jahr an die kantonalen Steuern angerechnet.
Was versteht man unter Steuererlass und welche Möglichkeiten kann er vorsehen?
Der Steuererlass ist der Verzicht des Staates auf eine ihm zustehende Steuerforderung. Der Steuererlass kann folgende Möglichkeiten vorsehen: einfache Stundung und Zahlungserleichterungen oder Verzicht auf einen Teil oder die ganze Steuerzahlung.
nach-oben-link-icon Steuerstrafen
Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen?
Wenn Sie die Steuererklärung nach wiederholter Mahnung nicht einreichen, werden Sie nach pflichtgemässem Ermessen von der Steuerbehörde amtlich eingeschätzt. In der Regel wird die amtliche Einschätzung höher ausfallen, als wenn Sie die Steuerdeklaration korrekt und rechtzeitig einreichen. Zusätzlich  wird eine Busse bis zu CHF 1'000 Franken, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis zu 10'000 Franken, erhoben. Fällt die amtliche Einschätzung im Vergleich zu den effektiven Zahlen zu tief aus, so haben Sie dies der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Ansonsten begehen Sie Steuerhinterziehung.
Womit haben Sie zu rechnen, wenn Sie sich eine Steuerhinterziehung zuschulden kommen lassen?
Die Folge sind Nachsteuern für die vergangenen zehn Jahre mit Verzugszinsen sowie eine Strafbusse von in der Regel 100 Prozent des Nachsteuerbetrages. Dies sowohl für die kantonalen Steuern als auch für die Direkte Bundessteuer. Zeigen Sie sich bei der Steuerbehörde erstmalig selbst an, so gehen Sie straffrei aus. Voraussetzung ist, dass die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, die Steuerbehörde durch Sie im Nachsteuerverfahren vorbehaltlos unterstützt wird sowie ernsthaftes Bemühen um Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer. Jede weitere Selbstanzeige hat hingegen eine Busse von 20 Prozent der Nachsteuer zur Folge.

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