Einschränkungen bei Geschäftsbeziehungen zu Depotkunden mit Domizil USA
Information betreffend Einschränkungen bei Geschäftsbeziehungen zu Depotkunden mit Domizil USA aufgrund von US-Wertschriftengesetzen (SEC-Regelungen)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Wir freuen uns, dass Sie bei der BKB ein Depot führen. Es ist uns ein Anliegen, dass wir die vorgegebenen Regulatorien immer einhalten, zu Ihrem und auch zu unserem Nutzen. Aus diesem Grunde machen wir Sie auf eine wichtige Einschränkung aufmerksam, falls Sie Ihren Wohnsitz in den USA haben und der BKB von dort aus Aufträge für Wertschriftenkäufe oder -verkäufe erteilen möchten.
Die Anwendbarkeit von US-Wertschriftengesetzen basiert auf der Verwendung von sog. US Jurisdictional Means durch den Emittenten (resp. den Vertreiber) beim Kauf oder Verkauf von Wertschriften. Unter US Jurisdictional Means sind Instrumente zu verstehen, deren Benutzung eine Unterstellung unter die US-Gerichtsbarkeit bewirken können. Dies betrifft z.B. die Verwendung von Interstate Commerce, worunter Post, Telefax, Telefon, E-Mail und Internet fallen.
Banken, die beabsichtigen, Beratungs- und Verkaufsaktivitäten unter Inanspruchnahme von US Jurisdictional Means anzubieten, müssen sich bei der SEC als Investment Adviser und/oder als Broker-Dealer registrieren lassen. Die BKB ist nicht als Investment Adviser oder Broker-Dealer bei der SEC registriert und strebt eine Registrierung aus verschiedenen Gründen auch nicht an. Aus diesem Grund darf die BKB sich nicht bei Aktivitäten betätigen, die als Anlageberatung oder als die Herbeiführung von Wertschriftenkäufen oder -verkäufen in den USA qualifiziert werden könnten. Daraus folgt, dass von der BKB grundsätzlich keine Kauf- und Verkaufsaufträge für Wertschriften von Kunden mit Domizil USA entgegengenommen werden, wenn diese aus den USA ausgelöst werden.
Diese strenge Regelung findet keine Anwendung für Kunden mit Domizil USA, die der BKB ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt haben, da in diesen Fällen die Bank als Käuferin/Käufer der Wertschriften zu betrachten ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss eines Vermögensverwaltungsmandates mit der BKB.
Wir decken mit dieser Regelung ausschliesslich die Problematik um die US-Wertschriftengesetze ab. Allfällige weitergehende erb-, steuer- oder allgemeinrechtliche Probleme sind darin nicht berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich den Beizug eines spezialisierten Anwaltes.








